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Firmenkundenportal
Unternehmer verwalten ihre Rechte selbst
Eine neue Rahmenvereinbarung für Firmenkunden schafft die Voraussetzung für ein rechtssicheres digitales Service- und Produktangebot. Unternehmerinnen und Unternehmer steuern selbst, welcher Mitarbeiter welchen Geschäftsvorfall mit der Sparkasse online abschließen kann.

Wie wichtig orts- und zeitunabhängige Finanzdienstleistungen für Gewerbetreibende sind, hat nicht nur das zurückliegende Jahr mit seinen Lockdowns und unzähligen Förder- und Stundungsanträgen gezeigt. Die voranschreitende Digitalisierung fordert auch ohne Pandemie ein breites und vor allem rechtssicheres digitales Service- und Produktangebot, das unsere Firmenkunden jederzeit online nutzen können.

Mit dem DSGV-Projekt Firmenkundenportal, von dessen sechs Teilprojekten das Teilprojekt zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung unter der Leitung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes operationalisiert wird, sind wir auf dem besten Weg dorthin. Es soll Dreh- und Angelpunkt für die Geschäftsbeziehung von Sparkasse und Firmenkunden werden, in seiner Gesamtheit auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sein – und Firmenkunden in die Lage versetzen, alle ihre Geschäfte online über das Portal abwickeln zu können.

Momentan sind wir davon allerdings noch ein ganzes Stück entfernt. Denn Firmenkunden können Onlinebanking derzeit nur über einen Onlinebanking-Vertrag nutzen, wie er auch im Privatkundenbereich verwendet wird. Der aber knüpft immer an eine einzelne natürliche Person an und bestimmt diese zum alleinigen Vertragspartner. Bei einer GmbH wäre das dann beispielsweise der Geschäftsführer, nicht aber das Unternehmen selbst als juristische Person.

Unternehmer kann Rechte an seine Mitarbeiter verteilen

Mit einer Rahmenvereinbarung für Firmenkunden, die von den Sparkassen Düsseldorf und Mittelthüringen pilotiert wurde, werden wir das grundlegend ändern. Denn sie knüpft direkt am Unternehmen selbst an und macht aus juristischen Personen wie einer GmbH direkte Vertragspartner: Das Unternehmen erhält sein eigenes elektronisches Postfach, in das alle auf das Unternehmen bezogenen Dokumente eingestellt werden können.

Es kann seinen Mitarbeitern bei Online-Transaktionen weitreichende Berechtigungen gegenüber der Sparkasse einräumen und diese auch selbstständig verwalten. Der Unternehmer kann damit erstmalig selbst steuern, welcher Mitarbeiter welchen Geschäftsvorfall mit der Sparkasse online abschließen kann.

Super-Admins erteilen den Zugriff

Dreh- und Angelpunkt des Berechtigungsmanagements sind die vom Firmenkunden selbst in der Rahmenvereinbarung festgelegten und mit Administrationsrechten ausgestatteten Personen. Diese Super-Admins können dann wiederum anderen Mitarbeitern Berechtigungen für den Zugriff auf das Firmenkundenportal erteilen und deren Umfang für jeden einzelnen Mitarbeiter individuell festlegen.

Firmenkundenportal als Dreh- und Angelpunkt der Geschäftsbeziehung: Fabienne Klaas.

So kann zum Beispiel ein Mitarbeiter nur für ein ganz bestimmtes Konto die Berechtigung zur Auslösung von Zahlungen erhalten und diese Berechtigung kann zusätzlich noch mit einem individuell auf den Mitarbeiter angepassten Limit versehen werden. Selbstverständlich können die Super-Admins den Mitarbeitern ihre Berechtigungen auch wieder entziehen, zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet.

Firmenkunden in die Lage versetzen, alle ihre Geschäfte über das Portal abwickeln zu können: Andreas Birk.

Faktisch reicht die flexibel und zukunftsorientiert gestaltete Rahmenvereinbarung allerdings schon heute weit in andere Anwendungsszenarien hinein. Dazu zählt beispielsweise auch die Realisierung besserer Voraussetzungen für den digitalen Vertrieb durch die schon jetzt in die Vereinbarung einbezogenen Geschäftsfelder. Denn das versetzt Sparkassen in die Lage, ihren Kunden weitere Produkte zur Verfügung stellen zu können, ohne die Rahmenvereinbarung neu aufsetzen zu müssen.

Pilotbetrieb in zwei Sparkassen war erfolgreich

Wie gut die Rahmenvereinbarung sowie das Nutzer- und Berechtigungsmodul in der Praxis funktionieren, haben der Pilotbetrieb in den Sparkassen Düsseldorf und Mittelthüringen und die Erfahrungen einiger Vorseriensparkassen gezeigt. Jetzt aber rückt der Serien-Roll-out immer schneller in greifbare Nähe: Ab Frühjahr wird es losgehen! Weitere Informationen dazu sind bei den Regionalverbänden und der Finanz Informatik erhältlich.

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Die Autoren:

Fabienne Klaas ist Referentin Onlinebanking/Internetrecht im Team Recht beim Ostdeutschen Sparkassenverband in der Abteilung Grundsatzfragen.

Andreas Birk arbeitet beim OSV als Referent mediale Vertriebswege im Team Marktservice in der Abteilung Markt.

 

 

Weitere Infos zum Firmenkundenportal

 

Den Unternehmenskunden näher kommen
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Neue Standards im Zahlungsverkehr
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Artikel-Zusammenstellung mit weiteren Beiträgen

 

 

Fabienne Klass und Andreas Birk, OSV
– 11. Januar 2021