Aufgrund der Aufdeckung von Zinsmanipulationen werden die IBOR-Referenzzinssätze (sogenannte „IBORs“, zum Beispiel EURIBOR, LIBOR, EONIA) durch neue Referenzzinssätze abgelöst (nachfolgend: „IBOR-Reform“). Rechtsgrundlage ist die Benchmark-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2018 anzuwenden ist und einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 vorsah.