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Refinanzierung
EU-Covered-Bond-Harmonisierung erreicht alle Pfandbriefbanken spätestens im Jahr 2022
Nach erfolgter formeller Verabschiedung durch EU-Parlament und EU-Rat besteht nun eine Umsetzungsfrist von eineinhalb Jahre für nationale Gesetzgeber. Danach folgt eine einjährige Übergangszeit. Im Sommer 2022 werden also neue Regeln in Pfandbriefbanken anzuwenden sein. Bereits heute wird an der PfandBG-Novelle 2020 gefeilt.
9. Januar 2020