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Rechnungslegung
IDW befasst sich mit handelsbilanziellen Folgen der IBOR-Reform
Aufgrund der Aufdeckung von Zinsmanipulationen werden die IBOR-Referenzzinssätze (sogenannte „IBORs“, zum Beispiel EURIBOR, LIBOR, EONIA) durch neue Referenz­zinssätze abgelöst (nachfolgend: „IBOR-Reform“). Rechtsgrundlage ist die Benchmark-Verordnung, die seit dem 1. Januar 2018 anzuwenden ist und einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 vorsah.
9. Januar 2020