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Lockdown-Entschädigungen
Volumen von 14 Milliarden Euro erwartet
Erste Hilfsgelder für Unternehmen, die unter dem November-Lockdown von Einbußen betroffen sind, sollen bereits ab Ende des Monats gezahlt werden.

Die Bundesregierung rechnet mit einen Volumen von etwa 14 Milliarden Euro für die zugesagten Entschädigungen bei coronabedingten Betriebsschließungen im November. Dies erfuhr Reuters am Freitag (13.11.20) von einer mit den Beratungen in der Regierung vertrauten Person.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte tags zuvor mitgeteilt, es würden mehr als die zunächst geplanten bis zu zehn Milliarden Euro, den Betrag aber offengelassen. Erste Abschlagszahlungen sollen betroffene Betriebe ab dem 25. November erhalten. In der Woche darauf solle nach Möglichkeit der Rest der Hilfen gezahlt werden, hieß es in Regierungskreisen weiter.

Bund und Länder hatten sich am 28. Oktober darauf verständigt, dass von Schließungen betroffene Betriebe etwa im Hotel- und Gaststättenbereich als Entschädigung bis zu 75 Prozent ihres Novemberumsatzes 2019 erstattet bekommen.

Abschlagszahlungen ab Ende November

Die Novemberhilfe soll eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen bieten, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankomme, würden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst laut den zuständigen Ministerien folgende Punkte:

  1. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
     
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
     
  3. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
     
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
     
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden könne, hieß es weiter.

13. November 2020