Zuletzt hatte die Commerzbank angekündigt, wegen des BGH-Urteils zu AGB-Klauseln eine Rückstellung im mittleren zweistelligen Millionenbereich bilden zu wollen. Mit der geplanten Rückstellung im zweiten Quartal rüste sich die Bank gegen mögliche Entgelt-Rückforderungen, erklärte Finanzchefin Bettina Orlopp am 17. Juni.
Die Commerzbank werde neue Preismodelle, bei denen in vielen Fällen erstmals Entgelte erhoben werden, schrittweise einführen und Kunden dazu um ihre Zustimmung bitten. Dies könne entweder online oder bei einem Gespräch in der Filiale geschehen. Auf die Preiserhöhungen könne angesichts der Zinssituation nicht verzichtet werden.
Deutsche Bank erwartet Belastungen von 300 Millionen Euro
Eine Woche zuvor hatte die Deutsche Bank verkündet, dass sie infolge des BGH-Urteils zu AGB-Klauseln Belastungen von insgesamt rund 300 Millionen Euro erwarte. Die Bank werde im zweiten Quartal eine Rückstellung über 100 Millionen Euro für mögliche Entgelt-Rückforderungen von Kunden bilden, sagte Deutsche-Bank-Finanzchef James von Moltke. Zusätzlich erwarte das Institut Ertragseinbußen von je rund 100 Millionen Euro im zweiten und dritten Quartal.
Das Urteil habe die Bank – wie auch die ganze Branche – überrascht, so von Moltke. Die Einbußen seien aber nur temporär. Bis zum vierten Quartal werde die Deutsche Bank Lösungen gefunden haben für Entgelt-Erhöhungen und die verlorenen Einnahmen wieder bekommen.
Stillschweigende Zustimmung gekippt
Der Bundesgerichtshof hatte Ende April die Klauseln für die sogenannte stillschweigende Zustimmung gekippt; damit wurde ein Vertragsänderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten für unzulässig erklärt, der eine Anpassung des Vertragsverhältnisses durch Schweigen ermöglichte. Eine schriftliche Urteilsbegründung des BGH liegt inzwischen vor.
Das Urteil habe „das Potenzial, für die Banken richtig teuer zu werden“, hatte der für Bankenaufsicht zuständige Bafin-Exekutivdirektor Raimund Röseler gemutmaßt.
Wen trifft das Urteil wie hart?
Welchen Bankentypus dürfte das Gebührenurteil besonders hart treffen? Und welcher könnte umgekehrt sogar profitieren? Dies hat der Onlinedienst "Finanz-Szene" jetzt bei 15 Instituten (je drei Großbanken, Direktbanken, Sparkassen, Genobanken und Fintechs) zu recherchieren versucht. Das Ergebnis der Recherchen finden Sie hier.
DK: Frage des individuellen Vertragsverhältnisses
Nach Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) lasse es sich nicht pauschal beantworten, ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können. Dies sei vielmehr eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank. Zunächst gelte es nun, das BGH-Urteil auszuwerten und dann entsprechende Konsequenzen zu ziehen, so die DK.
(rtr, DSZ)