Zurück
Kunde Kommune
Städte brauchen Kapitalprodukte
Kommunen suchen händeringend Anlageoptionen für kurz- und mittelfristige Liquidität. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat überzeugende Lösungen entwickelt.

Die Insolvenz der Greensill Bank hat es an den Tag gebracht. Wenn deutsche Kommunen überschüssige Gelder anlegen wollen, greifen sie sogar dann auf die scheinbar sicheren und bewährten Festgeldprodukte zurück, wenn diese nicht von Einlagensicherungen abgedeckt werden.

Im Fall Greensill ist das gründlich schiefgegangen. Rund 50 Kommunen, die für Zinssätze von rund 0,5 Prozent Gelder in ein- oder zweistelliger Millionenhöhe angelegt haben, müssen damit rechnen, dass diese Gelder vollständig verloren sind.

„Angst vor Negativzinsen“

„Wir hatten Angst vor Negativzinsen“, begründete der Bürgermeister einer rheinländischen Kommune, die fast 40 Millionen Euro abschreiben muss, die fatale Entscheidung. Mit diesem Argument haben viele Städte und Gemeinden ihre Anlagen bei den örtlichen Sparkassen und ihrer genossenschaftlichen Konkurrenz abgezogen und Festgeldkonten bei Banken eröffnet, deren Namen die breite Öffentlichkeit kaum kennt.

 

Nach der Insolvenz der Bremer Greensill Bank müssen etwa 50 Kommunen damit rechnen, dass ihre Anlagegelder vollständig verloren sind.

Eigentlich zählt vor allem Sicherheit

Allerdings ist es auch kein Geheimnis, dass manche Institute ihre kommunalen Kunden mehr oder weniger widerstandlos ziehen ließen, weil sie für diese keine spezifischen Anlagelösungen entwickeln konnten oder wollten.

Viele Rathäuser legen Gelder nur für ein paar Monate oder höchstens ein bis zwei Jahre an. Der Deutsche Städtetag, der mehr als 3400 Kommunen aller Größenordnungen mit rund 53 Millionen Einwohnern vertritt, bedauert diese Entwicklung ausdrücklich: „Für die Städte ist die Sicherheit kommunaler Anlagen zentral“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.

 

Dedy
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags: „Für die Städte ist die Sicherheit kommunaler Anlagen zentral.“

Außerdem seien Rentabilität und Liquidität entscheidend. Und für die Anlage von mittel- und langfristigen Geldern werde Nachhaltigkeit immer wichtiger. „Auf diese Ziele sollte der Markt mit geeigneten Angeboten reagieren“, mahnt Dedy. „Hier besteht ein beachtlicher Bedarf.“

Landesgesetze lassen Kommunen bei Produkten freie Hand

Der Hauptgeschäftsführer spielt auf die Anforderungen des Gesetzgebers an. Jedes Bundesland schreibt Städten und Gemeinden nicht nur sichere, sondern auch „ertragsorientierte“ oder „ertragsbringende“ Anlagen vor. Bei den Anlageprodukten lassen viele Bundesländer den Kommunen jedoch freie Hand. Außer klassischen Spar- und Sichteinlagen sowie Fest- und Termingeldern können diese auch Staatsanleihen, Pfandbriefe und andere Anlageprodukte wählen.

Auch Aktien oder Aktienfonds sind in den meisten Bundesländern mit allerdings starken Einschränkungen möglich. Die Auswahl der Geldanlagen unterliegt der kommunalen Finanzhoheit und ist deshalb Sache der Städte und Gemeinden.  Viele haben Richtlinien erlassen, welche Kriterien für Anlagesummen und Anlageinstitut formulieren und regelmäßige Prüfungen durch den Gemeinderat vorschreiben.

Sparkassen bieten Alternativen

Auf Basis solcher Papiere haben einzelne Großstädte mit Sparkassen oder der Deka Investment Spezialfonds gegründet, die Renten, Aktien und weitere Assetklassen in einem Produkt bündeln: „Solche Fonds, welche die individuellen Anforderungen der Investoren abbilden, sind für Summen ab 20 bis 25 Millionen Euro sinnvoll“, sagt Holger Stiebeling, Leiter Anleger Öffentlicher Sektor/Non Profit. 

Weil vor allem kleine und mittlere Kommunen diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen sie weiterhin auf standardisierte Produkte ausweichen. Vor allem dieser Zielgruppe bietet Deka ausgesuchte Publikumsfonds als alternative zu Termin- und Festgeldern an.

 

Rathaus der Stadt Monheim in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist von der Greensill-Pleite besonders betroffen. Deka-Investment bietet kleineren Kommunen Publikumsfonds als Alternative zu Termin- und Festgeldern an.

Deka konzipiert Mischprodukt

Mit dem Mischprodukt Deka-Nachhaltigkeit-Kommunal (WKN DK2D7Z) hat das Sparkassen-Wertpapierhaus außerdem einen Fonds im Portfolio, der speziell für Körperschaften des öffentlichen Rechts konzipiert worden ist. Investiert wird ausschließlich in Euro und Wertpapiere aus der Europäischen Union. Die Schwankungsbreite der Wertentwicklung soll langfristig der Schwankungsbreite einer Anlage in einem Eurozone Staatsanleiheindex entsprechen.

Auf Basis dieses Risikoprofils arbeitet der Fonds schwerpunktmäßig mit Staatsanleihen und Pfandbriefen. Die Rentenquote darf bis zu 100 Prozent betragen, die Aktienquote wurde auf 30 Prozent gedeckelt. Auch Anlagen in Derivate und andere Assetklassen sind möglich, wenn diese das Risikoprofil nicht beeinträchtigen.

Zugriff auf Gelder muss möglich sein

Sollten keine adäquaten Investitionsmöglichkeiten existieren, weicht Deka auf kurzfristige liquide Geldanlagen aus. Im Kern folgt der Fonds einem aktiven Investment-Ansatz, wie Stiebeling formuliert. Er soll so stabil wie ein klassischer Rentenindex und so flexibel wie ein Publikumsfonds sein. Anleger profitieren bei diesem Fonds nicht nur von angemessener Rentabilität und ausreichender Sicherheit, sondern auch von rechtzeitiger Verfügbarkeit, versichert Stiebeling.

Für Kommunen ist gerade der letzte Punkt wichtig. Wenn unerwartete Investitionen anstehen oder diese höher als geplant ausfallen, müssen sie zeitnah auf die angelegten Gelder zugreifen. Außerdem benötigen sie Anlagelösungen für kurzfristige Überschussliquidität, wenn beispielsweise die Unternehmen vierteljährlich die Gewerbesteuer vorauszahlen.

Vor allem für solche Einlagen wollen Kommunen Negativzinsen vermeiden: „Dass Hausbanken vermehrt Limitierungen ausgesprochen oder Verwahrgeldgebühren eingefordert haben, ist aus kommunaler Sicht problematisch“, sagt Dedy.

Wertanstieg trotz Coronakrise

Rund 200 Kommunen und andere institutionelle Anleger haben bislang in Deka-Nachhaltigkeit-Kommunal investiert. Die meisten Gelder werden für höchstens fünf Jahre angelegt. Mit der Wertentwicklung in den vergangenen fünf Jahren dürften sehr viele Kunden zufrieden sein. Für den Zeitraum zwischen Mitte 2016 bis Ende 2019 meldet Deka Schwankungen von höchstens plus und minus zwei Prozent.

Im Frühjahr 2020, als wegen des Ausbruchs der Coronapandemie die Börsen weltweit auf Tiefstände absackten, gab es einen vorübergehenden Wertverlust von vier Prozent, der bis Sommer 2020 wieder ausgeglichen war. Mittlerweile hat der Fonds um fast 3,7 Prozent zugelegt.

Bei der Konzeption von Deka-Nachhaltigkeit-Kommunal hatte die Deka auch die Anforderungen des Gesetzgebers im Blick. Jedes Bundesland hat eigene Erlasse über kommunale Geldanlagen festgelegt. Die meisten begnügen sich mit pauschalen Formulierungen und schreiben lediglich vor, dass Ertrag und Sicherheit berücksichtigt werden müssen.

Bei den Vorschriften zu Anlagen in Aktien oder Aktienfonds gibt es allerdings große Unterschiede. Während Sachsen solche Investments laut Städtetag verbietet und das Saarland nur für Produkte der landeseigenen Investitionskreditbank zulässt, nennt Baden-Württemberg Konditionen.

Die Kommunen dürfen laut Gemeindehaushaltsverordnung des Bundeslands bei Investmentgesellschaften in der EU „Standardwerte in angemessener Streuung und Mischung“ mit „höchstens 30 Prozent Aktien“ kaufen. Wandel- und Optionsanleihen sind untersagt.

Intensive Beratung unabdingbar

Daran orientierte sich die Deka. Weil viele Kommunen mit Fondsanlagen bislang keine Erfahrungen gesammelt haben, müssen sich Sparkassenmitarbeiter auf einen hohen Beratungsbedarf einstellen. Die Deka hat jedoch gründlich vorgearbeitet: „Wir haben vor der Auflage von Deka-Nachhaltigkeit-Kommunal 40 bis 50 Einzelgespräche mit Kommunen, kommunalen Verbänden und Aufsichtsbehörden geführt“, sagt Stiebeling.

Mit einem Risikoprofil, das sich an den strengen baden-württembergischen Vorschriften orientiert, können Deka und Sparkassen Kommunen in nahe jedem Bundesland anwerben und hierbei auf individuelle Wünsche Rücksicht nehmen. Weil viele Städte und Gemeinden sich Aktienanlagen nur mit verbundenen Augen nähern, können sie Risikobudgets festsetzen oder aber auf diese Assetklasse vollständig verzichten.

Institutssicherung von hoher Bedeutung

Gleichzeitig trug Deka den Wünschen der Kommunen nach Nachhaltigkeitskriterien Rechnung und formulierte Ausschlusskriterien. So werden keine Anleihen von Staaten, die mit Korruption und Menschenrechtsverletzungen aufgefallen sind, gekauft. Auch Aktien von Unternehmen, die Rüstungsgüter, Tabakprodukte oder Glücksspiele vertreiben oder gegen die globalen Regeln der UN gegen Kinderarbeit, Korruption und Umweltverschmutzung verstoßen, werden ausgeschlossen. Ansonsten können Deka und Sparkassen auf die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe verweisen.      

Für den Städtetag ist das ein wichtiges Argument: „Für die Sicherung kommunaler Einlagen sind gerade die Institutssicherungen der Sparkassen-Finanzgruppe und die BVR-Sicherungseinrichtung von Bedeutung“, sagt Dedy. Deshalb liege es auch im kommunalen Interesse, die Institutssicherungssysteme weiter zu stärken. Mit der Pleite der Greensill Bank haben solche Sätze neue Aktualität gewonnen. 

Stefan Bottler
– 30. Juni 2021