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Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Beispielhafte Kooperation im Verbund
Heute können Sparkassen Pfändungsschutzkonten weiterhin rechtssicher bearbeiten. Wie der S-Servicepartner mit arbeitsteiliger Projektorganisation und Webinar-Unterstützung zum Projekterfolg beigetragen hat.

Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz in Kraft. Wissensaufbau sowie technische und prozessuale Anpassungen an bestehende und neue Geschäftsabläufe waren notwendig, um  eine rechtssichere Bearbeitung der Konten weiterhin gewährleisten zu können.

Der Vorbereitungsaufwand für die Kreditinstitute bei schätzungsweise mehr als zwei Millionen sogenannter P-Konten in Deutschland war erheblich. Mehrwert für Sparkassen haben arbeitsteilige Prozesse und die Unterstützung des Verbundunternehmens S-Servicepartner geschaffen.

Das interdisziplinäre Projekt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) hat seit Beschluss der Reformierung des Pfändungsschutzes Ende November 2020 die Umsetzung vorbereitet und koordiniert. Experten aus Verbänden, Sparkassen, der Finanz Informatik (FI) und Dienstleistern haben Leitfäden, Regieanweisungen und Formulare erstellt sowie Anforderungen für die technischen Erweiterungen in OSPlus erarbeitet.

Team der Finanz Informatik regelt die technische Umsetzung

Die technische Umsetzung übernahm ein projektbegleitendes Team der FI unter Beteiligung von Sparkassen und vom S-Servicepartner. Zudem wurden Sparkassen über Webseminare auf die neuen Herausforderungen vorbereitet.

Als Praktiker und etablierter Marktfolge-Dienstleister brachte der S-Servicepartner vor allem Impulse aus der Bearbeitung von jährlich rund 450.00 Pfändungen und der bundesweiten Zusammenarbeit mit über 60 Sparkassen direkt in die Projektergebnisse mit ein.

„Bei uns sind die ersten Tage seit dem Inkrafttreten des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes gut gelaufen. Die Prozesse werden dank der guten Vorbereitung aus dem DSGV-Projekt und des Know-hows des S-Servicepartners wie gewohnt schnell und sicher bearbeitet“, berichtet Ole Petersen, Leiter Marktservice bei der Sparkasse Südholstein.

Bei Gesetzesänderungen wie im Fall des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes mache sich die Einbeziehung verschiedener Perspektiven und Erfahrungen sowie die Vernetzung der einzelnen Aufgabenpakete bezahlt, so Petersen: „Davon profitieren die einzelnen Institute. Denn so lässt sich das Zusammenspiel aus rechtlichen, vertraglichen, technischen und prozessualen Anpassungen besser koordinieren und abstimmen.“

 

Virtuelle Vorbereitung für die Praxis

Einen wesentlichen Mehrwert brachten auch die Webinare des S-Servicepartners, die sich auf die prozessuale Aus- und Umgestaltung der Prozesse durch die neuen gesetzlichen Anforderungen fokussierten und die Angebote von FI und Verbänden ergänzten.

„Als Prozessverantwortliche für den Bereich Pfändung habe ich mit mehreren Kollegen an einem der Webseminare teilgenommen, dessen Inhalte sehr gut aufbereitet waren“, so Petra Heyduck aus dem Prozess- und Innovationsmanagement der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg.

Beispiele und Konzeption des Webseminars seien hilfreich gewesen, so Heyduck. Die Umsetzung des Gesetzes sei sehr komplex, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der S-Servicepartner die gesamte Pfändungsbearbeitung der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg bearbeite: „Daher war es wichtig, die neuen Aufgaben, die auf unser Institut zukamen, anschaulich präsentiert zu bekommen.“

 

Petra Heyduck, Prozess- und Innovationsmanagerin der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, nahm an einem S-Servicepartner-Webinar teil und zeigt sich überzeugt von der Darstellungsqualität der Inhalte. 

62 Sparkassen nahmen an den Webinaren teil

Insgesamt waren 150 Teilnehmer aus 62 Sparkassen bei den Webinaren des Marktfolge-Dienstleisters dabei. Auch das Angebot, im Nachgang weitergehende Fragen zu stellen und institutsspezifische Details zur Umsetzung zu besprechen, wurde von den Kunden des S-Servicepartners vielfach genutzt.

Rund 93 Prozent der Webinar-Teilnehmer gaben in einer Befragung an, dass sie vom institutsübergreifenden Austausch und vom Wissenstransfer aus dem DSGV-Projekt profitierten und die Webinare hilfreich für die Praxis waren. Zusätzlich signalisierten alle Befragten Interesse an weiteren Webinaren.

Bedarfsorientierte Unterstützung

Die Führung des Pfändungsschutzkontos ausschließlich auf Guthabenbasis und als Verrechnungsschutzkonto bei Forderungen der Kreditinstitute, die Verlängerung der Frist zur Übertragung von nicht verbrauchtem pfändungsfreien Guthaben sowie die Neuregelungen zu gepfändeten Gemeinschaftskonten prägen die neuen gesetzlichen Regelungen.

Der S-Servicepartner hat seine Prozesse auf die Anforderungen des Gesetzes zur Gewährleistung einer rechtssicheren Bearbeitung angepasst und den Leistungsumfang erweitert. In Teilprozessen hat der Dienstleister zusätzliche Automatisierungen für einen kostengünstigen Gesamtprozess entwickelt.

So übernimmt der Marktfolge-Dienstleister etwa die Verrechnung fälliger Forderungen im Zwei-Konten-Modell bei einer aktiven Pfändung und ohne aktive Pfändung. Zudem übernimmt er die Überprüfung und Pflege der Vertragsmerkmale und des Rechenwerkes zum P-Konto bei einem aktiven Verrechnungsschutz sowie die Bearbeitung neuer Anträge zur Aufteilung von Kontoguthaben auf gepfändeten Gemeinschaftskonten.

S-Servicepartner-Hotline beantwortet weiterhin Fragen aus Sparkassen

„Für uns ist eine gelebte Partnerschaft mit unseren Kunden besonders wichtig. Daher haben wir sie auch aktiv in die Erweiterung unserer Leistungsbausteine einbezogen und gemeinsam über ihren konkreten Unterstützungsbedarf im Rahmen der Gesetzesänderung gesprochen“, so Andrea Uhlemann, Prozessexpertin Marktfolge Passiv im S-Servicepartner.

Die Impulse seien direkt in die Produkt- und Prozessanpassung geflossen. Die S-Servicepartner-Kunden seien auf diese Weise gut vorbereitet gewesen auf den Stichtag am 1. Dezember.

Selbst bei noch unbekannten Mengen mit Einführung des P-Kontos als Verrechnungsschutzkonto könne der S-Servicepartner den erweiterten Leistungsumfang für die Sparkassen abfedern und flexibel reagieren, so Uhlemann: „Das ist nur möglich, weil wir unsere Mitarbeitenden intensiv und umfangreich auf die Veränderungen vorbereitet und weiterqualifiziert haben. Mit dem neuen Wissen können sie auch die Fragen der Sparkassenberater in unserer Hotline weiterhin kompetent beantworten.“

Externer Unterstützungsbedarf steigt weiterhin

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz haben allen Beteiligten gezeigt, dass die Komplexität der gesetzlichen Anforderungen weiter steigt.

Sowohl der Aufbau und das Vorhalten von fachlichem Know-how als auch der zunehmende Kostendruck steigern den Bedarf an Unterstützung eines externen Dienstleisters, insbesondere für das Produkt Pfändungen.

Marktservice-Leiter Ole Petersen von der Sparkasse Südholstein zeigt sich überzeugt von den Leistungen des Verbunddienstleisters: „Wir haben schon vor 14 Jahren die Pfändungsbearbeitung an den S-Servicepartner ausgelagert – und das aus mehreren Gründen: Die Bearbeitung läuft verlässlich, ist immer an fachliche sowie rechtliche Neuerungen angepasst und ist deutlich günstiger als unsere Eigenfertigung. Zudem ist der Prozess an PSS ausgerichtet und damit durch und durch standardisiert.“

Jagoda Richter, S-Servicepartner (Foto oben: Shutterstock)
– 10. Dezember 2021