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Kontopfändungsschutz III
So klappt das Umsetzen in der Praxis
Beim Pfändungsschutzkonto tritt zum 1. Dezember 2021 eine neue Regulatorik in Kraft. Fachkräfte aus dem Verbund unterstützen. Sparkassen können jetzt schrittweise mit den Umsetzungsvorbereitungen beginnen.

Zum 1. Dezember 2021 treten die neuen regulatorischen Anforderungen zum Kontopfändungsschutz aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) in Kraft.

Ein Projektteam mit Experten aus Sparkassen, Regionalverbänden, S-Servicepartner, DSV Service, der Finanz Informatik und aus dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) haben eine Umsetzungsunterstützung (UmRe) erarbeitet.

Diese Umsetzungsunterstützung hat der DSGV im Umsetzungsbaukasten bereitgestellt. Damit ist in den Instituten eine frühzeitige Vorbereitung und Planung der notwendigen Aktivitäten möglich.

Nach der abschließenden Erstellung der bankfachlichen Anforderungen an die IT (Umsetzung mit Release 21.1 und zum 1. Dezember 2021) fokussierte sich das UmRe-Projektteam in den vergangenen Monaten vor allem darauf, den Rollout vorzubereiten. Das sind die Ergebnisse, die die Institute bei der Umsetzung nutzen können:

1. Management-Summary für Vorstände

Die zweiseitige Summary soll Vorstände bei der Umsetzung der neuen Regularien unterstützen und enthält folgende wesentlichen und relevanten Informationen zu den neuen PKoFoG-Anforderungen:

  • Überblick über die gesetzlichen Neuerungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
  • Darstellung der Konsequenzen bei Nichtumsetzung der neuen Anforderungen sowie datenschutzrechtliche Hinweise
  • Auflistung der Ergebnistypen und Umsetzungsunterstützungen und Zeitpunkt der geplanten Bereitstellung
  • Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen Anforderungen

2. Regieanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Auswirkungen der neuen Anforderungen auf die Praxis

Die sogenannten Regieanweisungen betrachten die Auswirkungen der neuen Anforderungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz auf die Praxis und stellen in Teilen die Umsetzung für die Sparkassen Finanzgruppe dar, beispielsweise die erforderlichen IT-Anpassungen. Das soll als zusätzliche praktische Unterstützung dienen und den Leitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum Pfändungsschutzkonto (3. Auflage) ergänzen.

Die Regieanweisungen sind wie der DK-Leitfaden gegliedert, die Inhalte konkretisieren den DK-Leitfaden aus Praxissicht, wann immer es hilfreich erscheint.  Der DK-Leitfaden zum Pfändungsschutzkonto berücksichtigt in der dritten Auflage die neuen regulatorischen PKoFoG-Anforderungen und dient insbesondere den Spezialisten in den Instituten, die gesetzlichen Anforderungen nachzuvollziehen.

Die dritte Auflage des DK-Leitfadens wird derzeit finalisiert. Nach der Freigabe wird dieser ebenso im Projektsteckbrief Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (UmRe) des Umsetzungsbaukastens ergänzt und über ein DSGV-Rundschreiben bekanntgegeben.

3. Formulare

Gemeinsam mit der Verbundgesellschaft DSV-S  hat das Projektteam die Formulare identifiziert, die aufgrund der neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen sind.

Die DSV-S wird den Instituten die überarbeiteten Fassungen rechtzeitig bereitstellen. Um bereits heute schon Transparenz über die betroffenen Formulare zu schaffen, ist eine Übersicht im UBK zu finden.

Die Projektergebnisse können im angemeldeten Bereich des Umsetzungsbaukastens beim Projektsteckbrief aufgerufen werden.
 

Wie geht es weiter?

Mit Management-Summary und Regieanweisung verfügen die Institute frühzeitig über eine umfängliche und praxisnahe Umsetzungsunterstützung.

Die Sparkassen können sich über die neuen Anforderungen informieren, den hausindividuellen Handlungsbedarf bei der Umsetzung prüfen und mit adäquatem Vorlauf die nächsten Schritte einplanen, um die Umsetzung der Neuerungen zum 1. Dezember 2021 sicherzustellen..

Ergänzende Umsetzungshilfen (siehe Tabelle) begleiten die Umsetzung der neuen PKoFoG-Anforderungen in den Instituten weiterhin.

 

 
Julia Malena Meier, DSGV-Abteilung Nachhaltige Infrastruktur und Regulatorik
julia.meier@dsgv.de)
Catrin Erlemann, DSGV-Personalmanagement und Geschäftsorganisation
catrin.erlemann@dsgv.de
Dr. Hartmut Frings, DSGV-Abteilung Recht, Steuern und Verbraucherpolitik
hartmut.frings@dsgv.de

Catrin Erlemann, DSGV (Bild: Shutterstock)
– 6. Oktober 2021