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Kontopfändungsschutz I
Hilfe für die Umsetzung
Der deutsche Gesetzgeber hat den aufsichtlichen Rahmen zum Kontopfändungsschutz mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz neu strukturiert. Wie die Sparkassen bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützt werden.

Mit der neuen Struktur des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG) möchte der Gesetzgeber Probleme beseitigen, die bei der Anwendung der bisherigen Regeln aufgetreten waren. Insgesamt sollen die neuen Regelungen, die ab Dezember gelten, transparenter werden.

Damit die Sparkassen die mit den Änderungen einhergehenden regulatorischen Anforderungen umzusetzen können und die bestehende IT sowie die Prozesse fristgerecht angepasst werden, haben Experten der Sparkassen-Finanzgruppe bereits im Januar ein UmRe-Projekt* (Umset­zungsunterstützung für regulatorische Themen außerhalb der Banksteuerung) gestartet.

Untersuchung hatte Verbesserungsbedarf gezeigt

Mit dem Mitte 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wurden die Regularien zum Schutz von Guthaben auf einem Zahlungskonto angepasst sowie das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt.

Seit dem 1. Januar 2012 erfolgt der Schutz von Guthaben auf Zahlungskonten somit bislang ausschließlich nach den Regelungen über das P-Konto.

Eine im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Untersuchung der Auswirkungen auf den Kontopfändungsschutz hatte aber ergeben, dass das P-Konto sich seit seiner Einführung zwar bewährt hat, jedoch noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht.

Das nun am 26. November 2020 verabschiedete Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG), welches am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt, dient insbesondere der Lösung der in dieser Untersuchung aufgekommenen praktischen Problemstellungen und gestaltet den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter.

Was neu geregelt wird

Das Gesetz sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) insbesondere mit folgenden Anpassungen und Neuerungen vor:

  • Die Wirkungen des P-Kontos werden in einem eigenen Abschnitt des Achten Buches der ZPO geregelt.
  • Es werden erstmalig Vorschriften für die Pfändung eines Gemeinschaftskontos geschaffen.
  • Die Möglichkeit des Ansparens von nicht verbrauchtem Guthaben für Anschaffungen jenseits des täglichen Bedarfs wird erweitert.
  • Der Pfändungs- und Verrechnungsschutz bei Konten mit negativem Saldo (debitorische Konten) wird verbessert.
  • Dem Schuldner wird der Zugang zu Nachweisen zur Erhöhung des Grundfreibetrags erleichtert.
  • Es werden Klarstellungen für die Fälle getroffen, in denen die Vollstreckungsgerichte oder die Vollstreckungsstellen öffentlicher Gläubiger bei der Sicherstellung des Kontopfändungsschutzes mitwirken müssen.
  • Weitere Änderungen betreffen die Verkürzung des Anpassungszeitraums für die Pfändungsfreigrenzen auf ein Jahr, den Pfändungsschutz von Kultusgegenständen, die der Ausübung von Religion und Weltanschauung dienen, und die Sicherstellung des Vollstreckungsschutzes für Sachen Privater, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind.
  • Darüber hinaus kommen neue sowie erweiterte Informationspflichten der Kreditinstitute an den P-Kontoinhaber zu.

Erschwernisse wie Erleichterungen für Sparkassen

Die neuen Anforderungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz bringen gleichermaßen Erschwernisse wie Erleichterungen für die Institute. Maßgeblich für die Institute wird es sein, inwieweit die neuen Anforderungen technisch unterstützt und geforderte Informationen übersichtlich an den P-Kontoinhaber übermittelt werden, was den Nachfrage- und Beratungsaufwand vor Ort deutlich reduzieren könnte.

Die vorgesehenen Änderungen sind für alle einheitlich und sollen effektiv, schlank und praxistauglich für die Sparkassen-Finanzgruppe durch eine zentrale und standardisierte Umsetzungsunterstützung erarbeitet werden.

Ziele des Projekts zur Umsetzungsunterstützung

Um die Auswirkungen des Gesetzes zu bewerten und diese bankfachlich für die Umsetzung in den Sparkassen aufzubereiten, hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) daher das UmRe-Projekt „Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz“ aufgesetzt. Dabei stehen insbesondere folgende Ziele für die Sparkassen-Finanzgruppe im Fokus:

  • Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen: Bankfachliche Aufbereitung und Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes und Erarbeitung von Empfehlungen, um die bestehenden Pfändungsbearbeitungsprozesse an die Anforderungen des Gesetzes anzupassen.
  • Erarbeitung einheitlicher, effizienter und juristisch geprüfter Vorgaben für die IT-Umsetzung in der Sparkassen-Finanzgruppe.
  • Möglichst automatisierte Darstellung der manuellen Aufwandstreiber aus der Gesetzgebung.
  • Kommunikative Aufbereitung der wesentlichen Anforderungen für die Unterstützung der Mitarbeiter.

Unterteilung in drei Arbeitspakete

Die Umsetzung der Anforderungen zum Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz ist in folgende drei Arbeitspakete gegliedert:
 

Team aus Experten von Verbänden und Verbundunternehmen

Das Projektteam, bestehend aus Experten aus Sparkassen, Regionalverbänden, der S-Servicepartner und DSV Service GmbH, der Finanz Informatik (FI) sowie des DSGV, hat im Januar 2021 die Arbeit aufgenommen.

Das Team wird im ersten Quartal 2021 insbesondere das Arbeitspaket eins (IT-Umsetzung) bearbeiten. Der Hauptfokus liegt hierbei auf der bankfachlichen Beschreibung der Anforderungen an die IT.

Info per Rundschreiben

Über Neuerungen im Zusammenhang mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz wird regelmäßig per Rundschreiben informiert (letztmalig mit DSGV-Rundschreiben 2021/074). Ebenso steht ein Projektsteckbrief mit weiteren Informationen zum UmRe-Projekt (zum Beispiel Projektziele/-nutzen, Beteiligte, Ansprechpartner) im Umsetzungsbaukasten zum Aufruf zur Verfügung. 


Ansprechpartner im DSGV:

  • *Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) erarbeitet für rund 30 regulatorische Themen außerhalb der Banksteuerung Umsetzungsunterstützungen (UmRe). Das Zielbild ist dabei, allen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine standardisierte, effizient ausgestaltete Hilfestellung anzubieten, die die Institute bei der praktischen Umsetzung deutlich entlastet. Die Herausforderung des Erstellungsprozesses besteht darin, die Balance zwischen Prüfsicherheit und geschäftspolitischer Perspektive zu wahren. Das UmRe-Thema „Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz“ (PKoFoG) wird im Rahmen eines Projektes erarbeitet.
Catrin Erlemann, DSGV
– 22. März 2021