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Kontopfändungsschutz II
Hilfe bei neuen Anforderungen
Der deutsche Gesetzgeber hat den rechtlichen Rahmen zum Kontopfändungsschutz mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz neu strukturiert. Welche Maßnahmen die Sparkassen bereits jetzt durchführen sollten.

Mit der neuen Struktur des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes (PKoFoG) möchte der Gesetzgeber Probleme beseitigen, die bei der Anwendung der bisherigen Regeln aufgetreten waren. Insgesamt sollen die neuen Regelungen, die ab Dezember gelten, transparenter werden.

Damit die Sparkassen und Landesbanken die mit den Änderungen einhergehenden regulatorischen Anforderungen umsetzen können und die bestehende IT sowie die Prozesse fristgerecht angepasst werden, haben Experten der Sparkassen-Finanzgruppe bereits im Januar ein UmRe-Projekt* (Umset­zungsunterstützung für regulatorische Themen außerhalb der Banksteuerung) gestartet. 

Das Projektteam, in dem Experten aus Sparkassen, Regionalverbänden, der S-Servicepartner und DSV Service GmbH, der Finanz Informatik (FI) und dem DSGV vertreten sind, hat in den ersten Monaten der Projektarbeit insbesondere die Auswirkungen der neuen Anforderungen zum Kontopfändungsschutz aus juristischer, praktischer und prozessualer Sicht analysiert. Weiterhin wurden die  IT-bezogenen Änderungs- beziehungsweise (Neu-)Entwicklungsbedarfe im Hinblick auf den Pfändungsbearbeitungsprozess in OSPlus bankfachlich beschrieben.

Ziel dabei war es, einheitliche, effiziente, schlanke und praxistaugliche Vorgaben für die IT-Umsetzung in der Sparkassen-Finanzgruppe bereitzustellen.

Ein Großteil der neuen Anforderungen zum Kontopfändungsschutz wird maschinell umgesetzt. Da die Anforderungen aus dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft treten, werden die entsprechenden IT-technischen Prozesse zum OSPlus-Release 21.1 angepasst.

Dennoch werden vereinzelte zusätzliche manuelle Tätigkeiten auf die Institute zukommen, die nach erster Einschätzung der Finanz Informatik die Tätigkeiten rund um das Gemeinschaftskonto betreffen werden. 

Die FI wird die Institute hierzu wie üblich über die Release-Information gesondert unterrichten. Seitens des Projektes ist es geplant, für die manuellen Tätigkeiten eine Umsetzungsunterstützung zu erarbeiten sowie nach ersten Praxiserfahrungen der umsetzenden Sparkassen bei Bedarf weitere IT-Anforderungen in Folge-Releases umzusetzen.

Die weiteren Aktivitäten des Projektteams richten sich insbesondere auf die Erarbeitung von Umsetzungshilfen zur Roll-out-Unterstützung. Aktuell werden die nachfolgend dargestellten Ergebnistypen und Umsetzungsunterstützungen für die Institute erarbeitet und nach Finalisierung über die gängigen Kommunikationswege bereitgestellt:

Ebenso werden die notwendigen Anpassungen der Formulare von der DSV Service GmbH vorgenommen und den Sparkassen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Es wird empfohlen, den internen Handlungsbedarf zur Umsetzung der anstehenden Neuerungen frühzeitig zu prüfen und ab September auf Basis der zur Verfügung stehenden Ergebnistypen die weiteren Umsetzungsschritte einzuplanen. Zu berücksichtigen ist hier auch eine etwaige Abstimmung mit externen Dienstleistern, die die Pfändungsbearbeitung für Häuser insgesamt oder teilweise übernehmen.

P-Konten dürfen ab Inkrafttreten der neuen Anforderungen ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. Darüber hinaus wird für debitorische Konten ein weitgehender Verrechnungs- und Aufrechnungsschutz eingeführt. 

Zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen Anforderungen empfiehlt es sich insoweit bereits jetzt, debitorische P-Konten daraufhin zu überprüfen, ob diese nicht umgeschuldet und nur noch im Haben geführt werden können. Dies kann auch die Kündigung von etwaigen Dispositionskrediten und Kreditkartennutzungen bei P-Konten für die Zukunft umfassen.

Eine Empfehlung zum konkreten Vorgehen sowie eine Auswertungsmöglichkeit zur Selektion der betroffenen Kunden kann dem DSGV-Rundschreiben 2021/360 vom 2. Juni 2021 entnommen werden.

Ein Überblick über die Änderungen und Neuerungen des PKoFoG ist zu finden im Aufsatz von Lutz G. Sudergat, Direktor Marktfolge Kredit und Chefsyndikus der KSK Verden, lutz.sudergat@ksk-verden.de: Das neue Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) – Zur Reform der Reform des Kontopfändungsschutzrechts, abrufbar im FCH-Verlag, www.fch-gruppe.de, im „Forderungspraktiker“ 2021, Beitragsnummer: 18155.

Ebenso steht ein Projektsteckbrief mit weiteren Informationen zum UmRe-Projekt (zum Beispiel Projektziele/-nutzen, Beteiligte, Ansprechpartner) unter folgendem Link im Umsetzungsbaukasten zum Aufruf zur Verfügung.

 

Ansprechpartner im DSGV:

 

 

  • *Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) erarbeitet für rund 30 regulatorische Themen außerhalb der Banksteuerung Umsetzungsunterstützungen (UmRe). Das Zielbild ist dabei, allen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine standardisierte, effizient ausgestaltete Hilfestellung anzubieten, die die Institute bei der praktischen Umsetzung deutlich entlastet. Die Herausforderung des Erstellungsprozesses besteht darin, die Balance zwischen Prüfsicherheit und geschäftspolitischer Perspektive zu wahren. Das UmRe-Thema „Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz“ (PKoFoG) wird im Rahmen eines Projektes erarbeitet.
Catrin Erlemann, DSGV (Bild: Shutterstock)
– 5. Juli 2021