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Schnelle Info für Berater
Kinder und Arbeit unter einen Hut
Sparkassenmitarbeiter wie auch Kunden haben oft nicht die Möglichkeit, ihre Kinder im Lockdown zu betreuen. Eine Urlaubssonderregelung mag hier hilfreich sein.

Für Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder im Lockdown zu betreuen, hat der Staat eine Urlaubssonderregelung erlassen. 

  • Die Entschädigungsleistung beträgt allerdings nur 67 Prozent des Nettogehalts, was sich bei Geringverdienern sofort bemerkbar macht. Wer zum Beispiel 1400 Euro netto hat, bekommt nur noch 938 Euro.
     
  • Zudem ist die Sonderleistung auf maximal 2016 Euro im Monat beschränkt. Somit haben also auch Gutverdiener weitaus weniger Geld. 
     
  • Jeder Elternteil hat zehn Wochen lang Anspruch auf diese Leistung. Ein Elternpaar kommt damit auf 20 Wochen. Für Alleinerziehende gelten ebenfalls 20 Wochen. Jeder muss für sich aber durchrechnen, ob er 20 Wochen lang mit weitaus weniger Geld zurechtkommt.
     
  • Jedes Elternteil erhält 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Der Anspruch soll auch gelten in Fällen, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Diese und weitere Tipps zum Thema sind hier abrufbar:

Tagesschau.de: Was Eltern beim Sonderurlaub beachten sollten

Finanztipp: Kinder und Arbeit unter einen Hut bekommen – trotz Corona

 

 

6. Januar 2021