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Maßnahmen und Tipps
Neuer Lockdown: Was jetzt gilt
Bis Ende Januar sind verschärfte Kontaktbeschränkungen und neue Verbote zum Schutz vor der Coronapandemie in Kraft. Das müssen Sparkassenmitarbeiter und ihre Kunden jetzt beachten.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt.
     
  • In Hotspots kann der Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt werden. 
     
  • Die Schließung von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie großer Teile des Einzelhandels wird bis zum 31. Januar verlängert.
     
  • Der Bund wird dazu Betriebe über die Überbrückungshilfen III entschädigen, mit denen ein Teil der Fixkosten übernommen wird. Abschlagszahlungen sollen ermöglicht werden.
     
  • Kanzlerin und Ministerpräsidenten wollen am 25. Januar beraten, wie es im Februar weitergeht.


Schulen und Kitas

  • Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. Dies gilt auch für die Kitas, für die es in den Ländern aber unterschiedliche Regelungen gibt. Einige Länder haben die Kitas geschlossen und bieten Notbetreuung an, in anderen Ländern sind die Kitas geöffnet, Eltern sollen Kinder aber trotzdem zu Hause betreuen.
     
  • Jedes Elternteil erhält 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Dieser Anspruch soll auch dann gelten, wenn eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, etwa weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder weil die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

Kontaktbeschränkungen

  • Private Zusammenkünfte sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
     
  • In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen „werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“. Tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.

Arbeit

  • Arbeitgeber werden „dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen“.
     
  • Betriebskantinen müssen nun geschlossen werden, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt erlaubt.

Pflegeheime

  • Angehörige dürfen weiterhin nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests in die Einrichtungen. Bund und Länder wollen eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung der Tests zu mobilisieren. (rtr)


    Weitere Informationen unter sparkasse.de
6. Januar 2021