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Corona
Was der Pandemieherbst bringt
Vor gut eineinhalb Jahren erklärte die Weltgesundheitsorganisation Sars-CoV-2 zur Pandemie. Die Arbeitswelt hat das Virus komplett umgewälzt. Wie die Institute den zweiten Herbst der Pandemie bewältigen, berichten Sparkassen aus München, Chemnitz und Nürnberg.

Für Michael Kreuzkamp ist Flexibilität aktuell das Gebot der Stunde. „Aufgrund der schwankenden Inzidenzwerte verschärfen beziehungsweise lockern wir die Schutzmaßnahmen fortlaufend. Um unsere Mitarbeiter bei Veränderungen rechtzeitig zu informieren, haben wir einen Corona-Newsticker eingeführt“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Chemnitz. Zusätzlich habe man in den Eingangsbereichen der Gebäude, in den Fahrstühlen und an den Türen der Meetingräume entsprechende Informationen ausgehängt.

Flexibel auf das Infektionsgeschehen reagieren und Mitarbeiter rechtzeitig informieren: Michael Kreuzkamp, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Chemnitz.

Eineinhalb Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie ist nichts wie zuvor. AHA-Regeln, 3-G-Regel, 2-G-Regel, Impfungen, Homeoffice, hybrides Arbeiten, Homeoffice-Pflicht – die Beschäftigten aller Branchen haben sich an neue Vorschriften und mobiles Arbeiten gewöhnen müssen. Welche Bestimmungen gelten aktuell bei Sparkassen? Wie stark wird noch das Homeoffice genutzt? Wie aufgeschlossen sind die Mitarbeitenden gegenüber der Impfung? 

Mobiles Arbeiten bevorzugt

Trotz deutlich gestiegener Impfquoten ziehen immer noch viele Beschäftigte das mobile Arbeiten vor. „Bei der Sparkasse Nürnberg etwa nutzen es aktuell rund drei Viertel“, sagt Claudia Sigl, Direktorin Personal. Die Nutzung sei freiwillig und die Möglichkeit abhängig von der Aufgabe.

Dauerhaft bis zu 80 Prozent mobiles Arbeiten ermöglichen: Claudia Sigl, Direktorin Personal der Sparkasse Nürnberg.

Schon vor der Coronapandemie habe die Sparkasse Nürnberg mobiles Arbeiten gefördert. Die maximale Quote bezogen auf die Arbeitszeit lag bei 40 Prozent. „Die positiven Erfahrungen während der vergangenen Monate haben die Entscheidung gestärkt, das mobile Arbeiten dauerhaft auf bis zu 80 Prozent zu erweitern“, so Sigl. Viele Mitarbeitende schätzten die Flexibilität, die ihnen helfe, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Es gebe jedoch auch Stimmen, die sich wieder auf persönliche Treffen und Teamarbeit vor Ort freuten.

Auch bei der Berliner Sparkasse kann der überwiegende Teil der Beschäftigten mobil arbeiten. In der Ausnahmesituation der Pandemie sei in Rekordtempo die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mobil arbeiten können, von 1600 Anfang März 2020 auf heute 2900 erhöht worden, so deren Sprecher Alexander Greven. Das entspreche mehr als zwei Dritteln der Gesamtbelegschaft.

Hybride Formen der Zusammenarbeit

In den Hochzeiten der Pandemie war das mobile Arbeiten in der Berliner Sparkasse bis zu 100 Prozent möglich – vor Corona war ein Tag pro Woche üblich. „Sowohl die Vorteile des dezentralen Arbeitens als auch die der gemeinsamen Arbeit vor Ort haben wir in dieser Zeit neu zu schätzen gelernt“, so Greven. Andere, digitale und hybride Formen der Zusammenarbeit seien nun fest verankert. Und auch das mobile Arbeiten habe man unabhängig von Corona ausgebaut: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Sparkasse könnten derzeit bis zu zwei Tage die Woche mobil arbeiten.

„Um Kontakte weiter zu reduzieren, kann bei der Nassauischen Sparkasse ausdrücklich überall dort im Homeoffice gearbeitet werden, wo es unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange möglich ist. Darüber entscheidet die jeweilige Führungskraft“, sagt Naspa-Sprecherin Daniela Gramlich. Die Beschäftigten wünschten sich Flexibilität bei den Arbeitszeiten, deshalb habe das Institut den Arbeitszeitrahmen auf sechs bis 22 Uhr erweitert. Dieser werde von einer Vielzahl der Mitarbeitenden genutzt.

Sicherheit geht vor, heißt es nach wie vor bei der Stadtsparkasse München. „Im persönlichen Kundengespräch arbeiten wir weiterhin – neben den AHA-Regeln – mit Schutzscheiben in Beratungszimmern oder am Schalter“, so deren Sprecher Sebastian Sippel. Mehrfachbelegungen von Büroräumen seien nur unter Beachtung der Hygienevorschriften insbesondere des Schutzabstandes von 1,5 Metern und der regelmäßigen Lüftung möglich. Und die räumliche Trennung bei Schlüsselpositionen und „betriebsrelevanter MitarbeiterInnen“ bleibe erhalten.

Überall dort, wo Abstände nicht sicher einhaltbar seien, müsse immer noch eine medizinische Maske getragen werden, sagt Claudia Sigl aus Nürnberg. Das gelte auch für Kundengespräche.

Appelle statt Anreize für die Impfung

Nachdem zahlreiche Sparkassen ihren Mitarbeitenden und oftmals auch deren Angehörigen Corona-Impfungen im Betrieb angeboten hatten, um den Prozess zu beschleunigen, haben viele diesen Service inzwischen wieder eingestellt. Spezielle Anreize setzen die Institute zwar nicht, appellieren aber regelmäßig im Rahmen der internen Coronakommunikation, sich impfen zu lassen.

In den kommenden Wochen wird die Stadtsparkasse München wie jedes Jahr gegen Grippe impfen und erneut ein Impfangebot gegen Corona machen. Auch die Sparkasse Chemnitz sieht aktuell keinen Bedarf an weiteren Impfungen. „Wir bieten dafür seit Mitte Oktober 2021 im Rahmen unseres Gesundheitsmanagements einen Antikörpertest an“, berichtet Kreuzkamp. Mitarbeiter können während ihrer Arbeitszeit einen Termin beim Betriebsarzt wahrnehmen, der Blut für den Test entnimmt. Das Testergebnis erhalten die Mitarbeiter zwei Tage später. Mit dem Ergebnis kann der Grad der eigenen Immunität beziehungsweise des Impferfolges überprüft werden. Der Gesamtvorstand der Sparkasse Chemnitz will als Vorbild vorangehen und sich als erster testen lassen.

Ein bestmöglicher Schutz vor Sars-CoV-2 scheint vielen Beschäftigten wichtig zu sein. Die Stadtsparkasse München hat vor einigen Wochen eine freiwillige und anonyme Umfrage zum Impfstatus ihrer Beschäftigten durchgeführt. Rund 80 Prozent von ihnen nahmen teil. Die Impfquote habe bei 75 Prozent gelegen und damit über dem Bundesdurchschnitt, so Sippel. Und doch gibt es Skeptiker, sei es, weil sie sich um mögliche Nebenwirkungen der Vakzine sorgen oder sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen die Impfung scheuen.

Pragmatische Lösungen

Knifflig kann die Situation werden, wenn ein Impfgegner und ein Geimpfter sich ein Büro teilen müssen. „In solch einem Fall versuchen wir recht pragmatisch vorzugehen und eine gleichzeitige Belegung des Büros zu umgehen“, unterstreicht Sippel. Das sei im Moment aufgrund der freien Raum-Kapazitäten meistens ohne größere Probleme möglich. Von derartigen Unstimmigkeiten habe sie zwar noch nicht gehört, berichtet Claudia Sigl von der Sparkasse Nürnberg. In vielen Abteilungen praktiziere man aber ohnehin bereits eine flexible Arbeitsplatzwahl. „Somit kann der Mitarbeitende seinen Arbeitsplatz täglich neu wählen.“

Der vielfache Austausch über den Impfstatus fördere eine vertrauensvolle Atmosphäre und erleichtere so das gemeinsame Arbeiten vor Ort, ergänzt Sigl. Bei größeren internen Meetings und Seminaren gilt bei der Sparkasse Nürnberg die 3-G-Regel. Sollte also ein Mitarbeitender seinen Impfstatus nicht offenlegen wollen, kann er einen unter Aufsicht durchgeführten Test vorlegen.

Die Berliner Sparkasse warb mit einer eigenen Kampagne auf SB-Geräten für das Impfen.

Die Berliner Sparkasse hatte schon Ende Mai 2021 mit dem internen Impfen loslegen können, weil sie sich an einem Modellprojekt des Berliner Senats beteiligte. „Die Aktion, für die wir in unserer Vorstandsetage ein eigenes Impfzentrum eingerichtet haben, war ein Erfolg: 1061 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Sparkasse haben dabei ihre Corona-Schutzimpfung erhalten“, berichtet Greven. Ende Juli habe die Sparkasse die Aktion wegen nachlassender Nachfrage beendet. Unter den Berlinerinnen und Berlinern sei aber weiter mit einer eigenen Werbekampagne auf den SB-Geräten für das Impfen geworben worden.

Die Nassauische Sparkasse bietet ihren Mitarbeitenden weiter Impftermine über den betriebsärztlichen Dienst an. Rund 220 Mitarbeitende hätten dieses Angebot bisher genutzt, so Sprecherin Gramlich. Außerdem werde allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich von zu Hause aus tätig sind, zwei Corona-Selbsttests zur freiwilligen Anwendung pro Arbeitswoche angeboten.

Möglicher Verdienstausfall für Ungeimpfte

Nach der Anfang Juli 2021 ausgelaufenen Homeoffice-Pflicht sorgt eine weitere Regelung für viel Wirbel. Im September 2021 hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen, dass von November 2021 an Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet bekommen, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Mittlerweile hätte jeder ein Impfangebot wahrnehmen können, so die Begründung.

Claudia Sigl von der Sparkasse Nürnberg hat dazu eine klare Haltung: „Grundsätzlich meinen wir, dass Menschen, die sich bewusst und ohne Notwendigkeit gegen eine Impfung entscheiden, auch bestimmte Konsequenzen einkalkulieren sollten. Denn die Kosten, die sich aus der persönlichen Einstellung eines Einzelnen ergeben, sollten dauerhaft nicht die Allgemeinheit oder der Arbeitgeber tragen müssen.“

Eli Hamacher (Bild oben: dpa)
– 4. November 2021