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S-Trust
Notfallzugriff: Vertrauenspersonen handlungsfähig machen
S-Trust, der sichere Datenspeicher und Passwortmanager der Sparkassen-Finanzgruppe, baut seinen Funktionsumfang aus. Der neue „Notfallzugriff“ ermöglicht es Anwendern seit 13. Oktober, für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit Vertrauenspersonen Daten und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde kann die Funktion einfach in der Web-App unter https://app.s-trust.de einrichten und aktivieren. Unter dem Menüpunkt „Notfallzugriff“ werden die Daten eingetragen und im Anschluss der Aktivierungscode heruntergeladen. Der Anwender bestimmt mindestens einen Empfangsberechtigten und legt eine Sperrfrist fest. Im Falle eines nicht gewünschten Zugriffs kann in diesem Zeitraum die Aktivierung gestoppt werden.

Wie wird der Notfallzugriff ausgelöst?

Im Fall der Handlungsunfähigkeit oder des Todes wird der Aktivierungscode unter https://app.s-trust.de/app/activate eingegeben. Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten die festgelegten Empfangspersonen eine Benachrichtigung und Zugriff auf die Dateien und Passwörter.

Achtung: Nach vollzogenem Notfallzugriff wird das S-Trust-Konto des Kunden gesperrt. Damit er auch nach einem abgeschlossenen Notfallzugriff weiterhin auf das Konto zugreifen kann, muss er sich zusätzlich als Empfangsberechtigten hinterlegen.

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Fragen und Kontakt:

FAQs finden Sie unter: https://www.s-trust.de/faq.html

Weitere Infos gibt es beim DSV-Kunden-Service:

S-Trust, Kunden-Service-Center, Mo. bis Do. 8 – 18 Uhr, Fr. 8 – 17 Uhr. Telefon: +49 711 782-21414, Mail: kundenservice@dsv-gruppe.de

(Bild oben: DSV)
– 13. Oktober 2021