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Eigenkapitalvorschriften
Schärfere Vorschriften ab 2025
Die EU will verschärfte Kapitalvorschriften für Banken im Rahmen des Basel-Reformpakets ab 2025 umsetzen.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis (Bild oben), nannte den Start zur Mitte des Jahrzehnts am Mittwoch einen realistischen Zeitrahmen, zumal Großbritannien und die USA bislang Vorschläge schuldig geblieben seien.

Die Reform kommt später als eigentlich vorgesehen. Wegen der Corona-Pandemie hatten die Regulierer des Baseler Ausschusses eigentlich nur einen Aufschub bis 2023 vorgesehen - zwölf Monate später als zunächst geplant. Die Bundesbank hält die Auswirkungen des Vorschlags der EU-Kommission zur Umsetzung der globalen Bankenreform in Europa für die deutschen Geldhäuser für verkraftbar. Die Geldhäuser befürchten dagegen deutlich steigende Kapitalkosten.

"Aus deutscher Sicht können Banken und Realwirtschaft erleichtert sein", sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling in einem Pressegespräch. "Auch das deutsche Bankensystem würde stabiler, wenn die Vorschläge umgesetzt werden." Die Brüsseler Pläne sehen vor, dass die Kapitalanforderungen im Rahmen des Reformpakets Basel III bis zum Jahr 2030 durchschnittlich um weniger als neun Prozent steigen.

Gefahr der Abwanderung in weniger regulierte Bereiche

"Die von der Kommission berechneten Anstiege der Kapitalanforderungen von 6,4 bis 8,4 Prozent greifen zu kurz", erklärte Karl-Peter Schackmann-Fallis im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) - der Interessenvertretung der deutschen Spitzenverbände. Die durchschnittliche Betrachtung verschleiere die signifikanten Anstiege bei Banken mit risikoarmen Geschäftsmodellen oder in einzelnen EU-Mitgliedstaaten wie in Deutschland: "Es ist zu befürchten, dass ein Teil des Kreditgeschäfts aus dem Bankensektor in weniger regulierte Bereiche abwandert", so Schackmann-Fallis, der auch Geschäftsführendes Vorstandmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) ist.

Der Verband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte zugleich den späteren Start, der mit Blick auf die Vorschläge insgesamt "Licht und Schatten" sieht. Letztlich enttäuschend ist aus Sicht des BVR der weitgehende Verzicht der Kommission, "administrative regulatorische Erleichterungen" für kleine und mittelgroße Banken vorzusehen. Zugleich werde den Banken und ihren Rechenzentren allerdings mit dem Starttermin 2025 die erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen eingeräumt. "Vorausgesetzt die EU schließt ihr Gesetzgebungsverfahren innerhalb der geplanten Zeit ab", erklärte BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann.

Besonderheiten berücksichtigt

Auch Dombrovskis sagte, der nun vorgesehene Zeitraum gebe Banken Zeit, ihre internen Systeme anzupassen. Zudem könnten sie sich von den Folgen der Corona-Krise erholen. "Wir stellen sicher, dass es insgesamt nicht zu einem erheblichen Anstieg der Kapitalanforderungen kommt." Es würden einige "europäische Besonderheiten" in den Vorschlägen berücksichtigt.

Die Bankenbranche hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, eine flexible Interpretation des sogenannten Output Floor zu erreichen. Dabei geht es um die internen Risiko-Modelle, mit denen Großbanken in eigener Regie berechnen, wie viel Eigenkapital sie für Geschäfte zur Seite legen müssen. Dadurch benötigen sie zumeist weniger Kapital als mit einem zentral vorgegebenen Standardansatz. Die Reform sieht nun vor, bei dieser Möglichkeit quasi einen Boden einzuziehen. Damit wird ein etwaiges Kleinrechnen des Kapitalbedarfs begrenzt.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold erklärte, insbesondere Frankreich habe sich offensiv für eine Abschwächung des Begrenzungsmittels eingesetzt, doch sehe der Kommissionsvorschlag die Einführung "ohne nennenswerte Abschwächungen" vor. Als Manko sieht er es allerdings an, dass der Output Floor nur schrittweise bis 2030 - und damit zwei Jahre später als vom Basler Ausschuss vorgesehen - eingeführt werde.

Rund zwei Dutzend Notenbankchefs und Aufseher aus der EU hatten die Brüsseler Behörde in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die neuen globalen Bankenregeln in Europa nicht zu verwässern. Und die Bank von England hatte darauf gedrungen, sich international bei der zeitlichen Umsetzung der Reformen abzustimmen. Finanzinstitute werden gemäß den neuen Vorschriften auch mehr Geld zur Seite legen müssen, wenn sie Darlehen an Firmen ohne Kredit-Rating vergeben - was zumeist auf kleinere Firmen zutreffen dürfte. Doch wird den Instituten über eine gestaffelte Übergangsfrist bis 2033 Zeit gegeben, die Vorgaben umzusetzen. (rtr)

(Bild oben: dpa)
– 28. Oktober 2021