REGULIERUNG
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REGULIERUNG
Basel IV: Weitere Verschiebung erforderlich 
Im Dezember 2017 einigte man sich nach zähen Verhandlungen im Baseler Ausschuss auf die Regelungen zur Finalisierung von Basel III – auch bekannt als Basel IV. Feste Maxime war dabei in den Verhandlungen, dass die neuen Regelungen zu keinem signifikanten Anstieg der Mindestkapitalanforderungen führen sollten (das heißt maximal plus zehn Prozent).
30. März 2021