Im Dezember 2017 einigte man sich nach zähen Verhandlungen im Baseler Ausschuss auf die Regelungen zur Finalisierung von Basel III – auch bekannt als Basel IV. Feste Maxime war dabei in den Verhandlungen, dass die neuen Regelungen zu keinem signifikanten Anstieg der Mindestkapitalanforderungen führen sollten (das heißt maximal plus zehn Prozent).