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E-Ladesäulenverordnung
Kunden sollen selbst entscheiden
Sollen Strom- und Autokonzerne den Nutzern von E-Ladesäulen vorschreiben dürfen, dass sie deren Zahlmethoden anwenden? Die Sparkassen plädieren für Wahlfreiheit.

Der Streit darüber, wie Verbraucher in Deutschland das Aufladen ihres Elektroautos künftig bezahlen können, kocht noch einmal hoch. Strom- und Autowirtschaft machen sich vor der Entscheidung im Bundesrat stark für Änderungen an der E-Ladesäulenverordnung.

Dabei hatte die Bundesregierung im Mai entschieden, dass die Betreiber von E-Ladesäulen künftig auch Bezahlsysteme mit gängigen Kredit- und Debitkarten anbieten müssen. Laut der im Kabinett gebilligten novellierten Ladesäulenverordnung. werden die Betreiber für neue Ladesäulen von 2023 an verpflichtet, Authentifizierung sowie das kontaktlose Zahlen mit einer Debit- oder Kreditkarte zu ermöglichen.

Diese Zahlungsmethoden der Kreditwirtschaft sollen neben webbasierte Methoden treten, bei denen der Ladevorgang mittels App und Smartphone mit dem Stromanbieter abgerechnet wird. Diese Verfahren werden von der Energiewirtschaft und Autoindustrie favorisiert.

Bundesrat droht auf die Bremse zu treten

Der Bundesrat könnte nun die von der Regierung intendierte Pflicht eines Angebots zur bargeldlosen Kartenzahlung noch ausbremsen. Die Ausschüsse der Länderkammer bereiten in dieser Woche Empfehlungen an das Plenum am 25. Juni vor. Baden-Württemberg hat nach Informationen der „Börsen-Zeitung“ einen Änderungsantrag eingebracht, bei dem die Zahlungsmethode mit Debit- oder Kreditkarte in der neuen Ladesäulenverordnung nicht mehr vorgeschrieben wäre.

DSGV: Flexibilität dient Verbrauchern

 „Nur wenn an den E-Ladesäulen mit Karte bezahlt werden kann, können Verbraucher flexibel jede Ladesäule ansteuern, um ihr Elektroauto aufzuladen“, erklärt dagegen Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.

Der DSGV hatte sich zusammen mit den anderen Bankenverbänden in den vergangenen Monaten klar für das Bezahlen mit gängigen Zahlungsmitteln an allen Ladesäulen positioniert. „Flexibilität und Wahlfreiheit werden der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen“, sagt Schackmann-Fallis, „nicht aber Vertragsbindung und komplizierte Registrierungsverfahren in geschlossenen Bezahlsystemen, wie sie von Strom- und Automobilwirtschaft zum Zweck der Kundenbindung bevorzugt werden.“

Noch gilt nur rund jeder zehnte Ladevorgang als sogenanntes Ad-hoc-Laden, für das Elektromobilisten spontan eine beliebige Ladesäule ansteuern. Je alltäglicher auch längere Fahrten mit Elektroautos werden, desto häufiger werden Autofahrer auch unterwegs auftanken müssen.

 


„Flexibilität und Wahlfreiheit werden der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen.“

Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.


Treibstoff mit jedem Zahlungsmittel zu haben

Über die Bezahlmöglichkeit sollten sie sich dabei keine Sorgen machen müssen, sagt Schackmann-Fallis: „Beim Verbrennungsmotor sorgt sich ja auch niemand ernsthaft um die Reichweite. Denn Treibstoff ist an jeder Tankstelle mit jedem Zahlungsmittel zu haben.“

Schnell hätten sich Verbraucher in der Corona-Zeit an das kontaktlose Bezahlen im Handel zum Beispiel mit der Girocard gewöhnt, sagt Schackmann-Fallis: „So einfach muss auch das Bezahlen an der E-Ladesäule möglich sein.“

Auch der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein (SGVSH) hatte in einer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag die Novellierung der Verordnung in der vorliegenden Form begrüßt und ausdrücklich unterstützt.

„Für eine steigende Nutzung und wachsende Akzeptanz ist ein verbraucherfreundliches, transparentes und sicheres Bezahlverfahren an den Ladesäulen wesentlich. Der Einsatz der gängigen Kartenzahlsysteme für girocards und Kreditkarten an E-Ladesäulen bietet hierfür eine sehr gute Lösung", so Oliver Stolz, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein." Das Tanken von Strom sollte in der gleichen, bewährten Weise bezahlt werden können, wie es an konventionellen Tankstellen seit langem Standard ist“. 

Karten weit verbreitet und akzeptiert

Die Vorzüge des Bezahlens per Karte – mit PIN-Eingabe oder auch kontaktlos – liegen laut dem SGVSH klar auf der Hand: Die Systeme seien sehr weit verbreitet und umfänglich akzeptiert, nahezu alle Verbraucherinnen und Verbraucher verfügten über eine girocard.

Web-basierte Zahlungssysteme, die auf Apps in Verbindung mit QR- oder Balkenstrich-Codes setzen, würden dagegen unnötige Hürden in der Akzeptanz der E-Mobilität schaffen: Intransparenz bei Preisen sowie umständliches Registrieren bei Bezahlsystemen verschiedenster Anbieter gehören laut dem Verband zu den großen Ärgernissen der Nutzerinnen und Nutzer. 

Lesegeräte nicht erforderlich

Das kontaklose Bezahlen per Girocard schließt auch moderne, kartenbasierte Zahlungsmethoden mittels Smartphone mit sogenannten Mobile-Payment-Apps oder Bezahldienste wie Apple Pay ein. Der Einbau eines Kartenlesegerätes mit Einschubfach für Plastikkarten, dessen Kosten vielfach gegen kartenbasierte Bezahlverfahren ins Feld geführt werden, ist folglich gar nicht erforderlich.

Änderungen an der E-Ladesäulenverordnung, die den Bundesrat in dieser Woche passieren soll, hält Schackmann-Fallis daher nicht für notwendig. Im Gegenteil: Weil sie die Möglichkeit für einfaches, schnelles und kontaktloses Bezahlen an allen Ladesäulen vorsieht, könnte sie ein gutes Vorbild für Europa sein, wo ebenfalls über Regeln fürs Bezahlen an E-Ladesäulen diskutiert wird.

 

9. Juni 2021