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Kabinettsbeschluss: Ladestrom mit Kreditkarten und Girocard bezahlen
Das Bundeskabinett hat eine neue Ladesäulenverordnung (LSV) verabschiedet. Die Novellierung der LSV sieht vor, dass Betreiber von öffentlichen Ladepunkten für das Ad-hoc-Stromtanken die Bezahlung mittels gängiger Kredit- oder Debitkarte als Mindeststandard anbieten müssen.

Die geplanten Änderungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und verbraucherfreundlicher gestalten. Den Autofahrern werde damit garantiert, ihre E-Autos jederzeit verlässlich und spontan laden zu können.

Die neue Ladesäulenverordnung sieht nun vor, 

„...dass der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts, der ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen wird, an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Kredit- und Debitkartensystems anbieten muss.“ 

(Artikel 2, Paragraf 4 Satz 2 Nr. 2 Zweite Verordnung LSV)

Den Betreibern stehe es frei, zusätzlich zu den kartenbasierten Zahlungen weitere Zahlungsmöglichkeiten einzubinden (zum Beispiel webbasierte Zahlverfahren). Die Regelungen für das einheitliche Bezahlsystem sollen ab dem 1. Juli 2023 gelten – eine Nachrüstung von zuvor in Betrieb genommenen Ladesäulen sei nicht erforderlich.

„Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden“,

kommentiert Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, den Kabinettsbeschluss. 

„So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar.“

Der Verordnung nach ist ein Bezahl-Terminal für mehrere Ladepunkte ausreichend. Zudem müsse es möglich sein, die Kartenzahlungen kontaktlos abzuwickeln. Diese Funktion wird bereits mehrheitlich von Zahlungskarten unterstützt. Dabei kommt die „Near-Field-Communication(NFC)-Technologie“ zum Einsatz, welche die Kommunikation zwischen dem Lesegerät und der Karte durch Vorhalten ermöglicht. 

Deutsche Kreditwirtschaft für barrierefreies Bezahlen an E-Ladesäulen
In den vergangenen Monaten hatte sich die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) stark dafür eingesetzt, dass Bezahlsysteme an den E-Ladesäulen bundesweit vereinheitlicht und verbraucherfreundlicher gestaltet werden. In einer gemeinsamen Pressemitteilung hatten die DK-Verbände Anfang Mai kurz vor der Kabinettsentscheidung noch einmal die Vorteile der kreditwirtschaftlichen Zahlverfahren betont: 

  • Kartenzahlungsmodule mit PIN-Pad ermöglichten Kostentransparenz und jederzeitigen Zugriff auf alle Ladesäulen. 
  • Sie würden sehr erfolgreich auch an Automaten und im ÖPNV genutzt, seien praxiserprobt und kostengünstig herstellbar. 
  • Ein Kartenmodul könne an Ladepunkten für mehrere Ladesäulen genutzt werden, was die pro Ladesäule durchschnittlich anfallenden Kosten zusätzlich stark senke. 
  • Nochmals günstiger für Betreiber und bequemer für Verbraucherinnen und Verbraucher werde es, wenn an E-Ladepunkten das im Handel bewährte kontaktlose Bezahlen ohne PIN-Eingabe ermöglicht werde.

Während die kreditwirtschaftliche Interessensvertretung den Zugang zu Kartenzahlsystemen für ein hürdenloses Bezahlen im Bereich der Elektromobilität für unerlässlich hält, betrachtet die Energiewirtschaft Kartenzahlungen an den Ladepunkten als obsolet.

Energiewirtschaft: Bundesregierung behindert Digitalisierung 
Dementsprechend groß ist deren Kritik an der Novelle: Dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Verband der Automobilindustrie (VDA) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) zufolge verlangsamt die Bundesregierung den Aufbau des öffentlichen Ladesäulennetzes damit erheblich. Die verpflichtende Anbringung eines Kartenlesegerätes würde zudem zu steigenden Kosten führen. 

Das Bezahlen per Karte sei langfristig nicht mehr erforderlich, da die Kundinnen und Kunden immer häufiger auf mobile Bezahlverfahren zurückgreifen würden. Statt Hindernisse aus dem Weg zu räumen, sei laut der Energiewirtschaft mit der Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten ein zusätzlicher Bremsklotz geschaffen worden. 

ADAC: Unüberschaubarer Tarifdschungel der Ladestrom-Anbieter
Dagegen sieht auch Europas größter Verkehrsklub, der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC), den Einbau von Kartenlesegeräten als Notwendigkeit an, um das spontane Laden ohne Vertragsbindung verfügbar zu machen. Derzeit sei der Zahlvorgang durch knapp 400 verschiedene Ad-hoc-Tarife für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos nicht überschaubar. Zusätzlich würden die angebotenen Lösungen der Ladesäulenbetreiber das Bezahlen eher erschweren. 

Laut einer Umfrage des ADAC hätten sich die Autofahrer neben einer höheren Preistransparenz auch vermehrt für die Zahlungsmöglichkeit mit gängigen Karten ausgesprochen. Durch den Einsatz von Debit- und Kreditkarten ließe sich der Bezahlvorgang für die Kundschaft wesentlich erleichtern.

Dass der kontaktlose Bezahlvorgang mittels gängiger Kartenzahlungssysteme ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Akzeptanz der E-Mobilität ist, hat das Bundeskabinett mit seiner Entscheidung bestätigt. Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert und geht nun im nächsten Schritt an den Bundesrat, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Der Termin hierfür ist noch nicht bekannt.
 

Jennifer Mayer, S-Payment GmbH
– 26. Mai 2021