Stiftungen
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Interview – Stiftungen
„Stiftungen sind für die Ewigkeit angelegt“
Die Stiftungsarbeit der Sparkassen-Finanzgruppe ist so bunt wie das Leben. Finanzieller Druck, neue rechtliche Regeln und Corona-Kontaktbeschränkungen erfordern ein hohes Maß an Kreativität, erläutert die Leiterin des Arbeitskreises Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe, Heike Kramer.

Frau Kramer, wie hat sich die Stiftungsarbeit in jüngster Zeit verändert?

Heike Kramer: Die Pandemie hat seit März vergangenen Jahres sämtliche Bereiche des Lebens beeinflusst – so auch die Welt unserer Stiftungen. Plötzlich standen viele Fragen im Raum: Wie verhalten wir uns bei ausgefallenen Förderprojekten? Dürfen Stiftungen nachträglich angepasste Projektvorhaben unterstützen? Und vor allem: Wie können wir unseren zum Teil langjährigen Förderpartnern in dieser Situation am besten helfen?

Dazu haben wir uns relativ schnell mit vielen unserer Stiftungskolleginnen und -kollegen ausgetauscht, um nach passenden Lösungen zu suchen und Best-Practice-Beispiele herauszustellen. Dabei war ein tolles Solidargefühl der Stiftungen mit ihren Förderpartnern erlebbar.  

Das Stiftungsrecht wird reformiert. Mit den ersten Gesetzesvorschlägen waren die Sparkassenstiftungen aber wenig glücklich. Wie ist die Sache ausgegangen – was kommt wirklich?

Aus Sicht der Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe sind die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen unnötig umfangreich und schaffen insgesamt mehr Probleme als sie lösen können. Der Gesetzentwurf verfolgt insgesamt eine eher verwaltungsrechtliche Betrachtung als einen pragmatischen Lösungsansatz für die Gründung, Tätigkeit und Verwaltung von Stiftungen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Das Modell Stiftung würde mit diesem Gesetz zukünftig an Attraktivität verlieren.

Dies würde auch dazu führen, dass potenziellen Stiftungsgründern im Bereich Kundenstiftungen unserer Sparkassen zukünftig bevorzugt zu alternativen Formen wie zum Beispiel der Treuhandstiftung oder der gGmbH zu raten ist.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Stiftungsrechts befindet sich aktuell in einer entscheidenden Phase. Wir sprechen uns aber – wie auch zahlreiche Vertreter aus Rechtswissenschaft und Stiftungspraxis – dafür aus, dieses wichtige Thema noch einmal grundlegend neu in der kommenden Legislaturperiode zu diskutieren. Denn Nachbesserungen am Gesetzentwurf sind dringend nötig und sollten nicht aus Eile unterlassen werden.

Wie entwickelt sich die Arbeit im Bereich Kundenstiftungen der Sparkassen?

Das Interesse an Stiftungsgründungen wächst. Umso wichtiger ist die gute Beratung in diesem Bereich, denn Stiftungen sind für die Ewigkeit angelegt. Dafür bieten die Sparkassen eine sehr gute Expertise. Während Stiftungen früher mehrheitlich „von Todes wegen“ gegründet wurden, wollen Stifterinnen und Stifter heute miterleben, was aus ihrer Idee und aus ihrem Geld wird. Dafür gilt es, die richtige Rechtsform zu finden. Neben einer „klassischen“ gemeinnützigen Stiftung kann das zum Beispiel auch ein Treuhand- oder ein Stiftungsfonds sein.

Im Bereich Kundenstiftungen und Generationenmanagement beraten die Sparkassen zum Beispiel auch bei der Wahl einer passenden Anlage- und Kapitalerhaltungsstrategie, bei der Entwicklung von Förderkonzepten oder über die Möglichkeiten einer wirkungsorientierten Kapitalanlage. Auch das Thema Fundraising für Stiftungen gehört dazu.

Sparkassen wollen mehr für die ökologische Nachhaltigkeit tun – Stiftungen auch?

Stiftungen sind bereits durch ihre Rechtsform auf Nachhaltigkeit ausgerichtet: Sie wirken ganzheitlich, langfristig und gemeinnützig. Zudem entwickeln Stiftungen zunehmend konkrete Anlagestrategien, in denen ökologische, soziale und ethische Anlagemöglichkeiten berücksichtigt werden.

Viele Stiftungsportfolien sind bereits nachhaltig gestaltet. Kürzlich wurde von einer unserer Sparkassen eine Treuhandstiftung gegründet, deren Stiftungszweck die unmittelbare und mittelbare Aufforstung zur CO2-Reduzierung ist. Parallel dazu hat die Stiftung ihr Vermögen in speziellen CO2-reduzierenden Vermögensanlagen investiert. Stiftungsvermögen und Stiftungserträge können also gleichermaßen derselben Mission dienen.

Heike Kramer
Heike Kramer, DSGV: Hält es für umso wichtiger, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung und die Arbeit der Stiftungen den Herausforderungen angepasst werden und es bald zu einer Stiftungsrechtsreform im Sinne der Stiftungen kommen wird.

Stiftungen begleiten die Gesellschaft langfristig. Was für Aufgaben kommen auf uns zu?

Stiftungen sind gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiger Faktor des gesellschaftlichen Engagements. So haben etwa die 769 Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe im vergangenen Jahr Projekte in den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Soziales, Bildung und Umwelt mit 64 Millionen Euro unterstützt. Mit Projekten zum Beispiel zur Integration und Inklusion, zur Förderung von Sportvereinen oder zur Musikförderung übernehmen sie viele Funktionen für die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Diese Aufgaben werden in Zukunft sicherlich noch zunehmen. Für umso wichtiger halte ich es, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung und die Arbeit der Stiftungen diesen Herausforderungen angepasst werden und es bald zu einer Stiftungsrechtsreform im Sinne der Stiftungen kommen wird.

Anke Bunz
– 4. Mai 2021