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Coronakrise
Zehn Fakten zum neuen Lockdown
Bund und Länder ergreifen tiefgreifende Maßnahmen, um die Coronapandemie in den Griff zu bekommen. Die Einschränkungen sind weitreichend, aber zeitlich begrenzt. Folgendes gilt ab dem 2. November in Deutschland.

Angesichts der drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern erneut Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese gelten ab Montag, den 2. November.

Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Bevölkerung in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Einschränkungen erleben muss. Die Maßnahmen sind deshalb weitreichend, aber zeitlich begrenzt.

Was muss geschlossen werden, was kann offen bleiben und wen darf ich noch treffen? Hier ein Überblick über die neuen Regelungen:

1. Restaurants, Bars und Hotels

Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben ganz geschlossen. In Restaurants essen soll ebenfalls nicht mehr möglich sein. Ausgenommen sind lediglich die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet.

Hotels sollen nicht grundsätzlich geschlossen werden. Erlaubt sind dort aber nur notwendige, nicht touristische Übernachtungen.

2. Arbeitsplatz

Die Menschen können weiter zur Arbeit gehen. Allerdings sollen die Arbeitgeber Homeoffice möglich machen, wo immer es geht. 

3. Schulen und Kitas

Schulen, Kindergärten und Kitas bleiben unter Auflagen geöffnet. 

4. Treffen in der Öffentlichkeit

Größere Ansammlungen von Menschen soll es im November nicht geben. Stattdessen dürfen sich nur maximal zehn Personen mit Angehörigen des eigenen und höchstens eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit aufhalten.

Außerdem fordern die Regierenden dazu auf, „unnötige“ private Reisen zu unterlassen. Das gilt auch für Besuche von Verwandten.

5. Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen

Senioren, Kranke, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige sind Risikogruppen und sollen verstärkt geschützt werden. Für diese Einrichtungen werden besonders viele Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt. So sollen Besuche weiterhin möglich gemacht werden, um zu vermeiden, dass diese Menschen in die soziale Isolation geraten. 

6. Einzelhandel

Anders als beim ersten Lockdown werden die Geschäfte offen bleiben. Allerdings gibt es Beschränkungen bei der zulässigen Personenzahl in den Geschäftsräumen: Es darf sich nur noch eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden aufhalten. 

7. Sport

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Sportvereine dürfen nicht mehr trainieren. Geschlossen bleiben Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Profisport findet nur noch ohne Zuschauer statt. 

8. Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen. Auch andere Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Spielhallen.

9. Massage, Tattoo und Co.

Betriebe, die der Körperpflege dienen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios, bleiben geschlossen.

10. Friseursalon und Physiotherapie

Friseursalons bleiben geöffnet, allerdings unter den bestehenden Hygienevorgaben. Medizinische Behandlungen wie Physiotherapien sind weiter möglich.

 

Hilfen für Wirtschaft und Vereine

Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten bis zu 75 Prozent des Vorjahres-Umsatzes (also vom November 2019). Größere Betriebe sollen bis zu 70 Prozent bekommen. Auch Vereine sollen entsprechende Unterstützung erhalten.

Unterstützung bekommen

Zur finanziellen Unterstützung hat die Regierung bereits verschiedene Hilfsprogramme bereitgestellt. 
Einen Überblick über die Finanzhilfen für Unternehmen gibt es hier. 
Auch die Bundesländer haben diverse Programme, die Firmen in dieser schwierigen Situation unterstützen.
Gerade jetzt ist es wichtig, einen verlässlichen Finanzpartner zu haben. Die Sparkassen lassen Sie nicht allein. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen zu Soforthilfen, Notkredite und Finanzierungen.

 

Podcast der Deka

Auf sparkasse.de hören Sie die zweite Folge des Podcasts „Mikro trifft Makro – Das Finanzmarktgespräch“ sprechen Deka-Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater und Moderator Dirk Huesmann über die Auswirkungen der aktuellen Infektionslage, werfen aber trotz allem auch einen Blick auf die Lage in den USA kurz vor der Wahl. 

 

Diese und weitere Infos finden Sie auf sparkasse.de

 

sparkasse.de
– 30. Oktober 2020