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Kommunen
Öffentliche Lösungen für Sparkassen nutzbar machen
Ein spezielles elektronisches Postfach erleichtert den Austausch vertraulicher Dokumente, und ein ID-Service für Kunden ergänzt die gängigen Identifizierungsverfahren. Was den Trägerkommunen der Sparkassen beim digitalen Epochenwechsel wirklich weiterhilft.

Kommunen müssen ihre Services und Verwaltungsprozesse digitalisieren. Wegen der Pandemie sind viele Ämter und Bürgerbüros geschlossen, das erhöht die Erwartung, Anliegen online erledigen zu können. Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Kommunen zudem, Verwaltungsleistungen bis spätestens 2022 in digitaler Form anzubieten.

Als Partner der Kommunen haben Sparkassen die besondere Verpflichtung, ihre kommunalen Träger bei dieser Aufgabe zu begleiten. Sparkassen können ihre hohe Kundenreichweite dazu nutzen, die Akzeptanz digitaler Produkte und Services zu steigern.

Behördenpostfach passt ins E-Mail-Programm der Sparkasse

Eine schnelle, terminsichere digitale Kommunikation zwischen Behörden, Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten und Sparkassen ermöglicht etwa das sogenannte Sparkassen-besondere Behörden-Postfach (S-beBPo). Es basiert auf dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach, welches zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs ins Leben gerufen wurde.

Mithilfe der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur können vertrauliche Dokumente und Akten doppelt verschlüsselt  zwischen authentifizierten Teilnehmern übertragen werden. Das Behörden-Postfach wird mithilfe einer hierfür entwickelten Datenschnittstelle der S-Markt & Mehrwert (S-MM) ohne Medienbruch in das bestehende Sparkassen-Mailprogramm integriert. S-MM ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Sparkassenverlags und der Deutschen Assistance Versicherung.

 

Das Behördenpostfach muss besonders rechtssicher sein. Es wird mithilfe einer Datenschnittstelle des Verbunddienstleisters S-Markt & Mehrwert in das E-Mail-Programm von Sparkassen integriert.

Roll-out des Behördenpostfachs in der zweiten Jahreshälfte

Gerichte, Staatsanwaltschaften und (Aufsichts-)Behörden haben aus ihrem gesetzlichen Auftrag heraus regelmäßig Fragen zu Unterhalt und Umfang von Konten. Je nach Nutzung der Konten kann dies eine umfangreiche Datenmenge sein, die mithilfe des Behördenpostfachs unkompliziert, doppelt gesichert und rechtsverbindlich offengelegt werden kann.

„Beim Einrichten eines Postfachs zur sicheren Übermittlung von elektronischen Dokumenten handelt es sich um eine Rechtsverpflichtung, sowohl für uns als Verband, als auch für die Sparkassen“, erklärt Alexander Jochum, Verbandssyndikus, und Abteilungsleiter Recht beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband.

„Nun sind auch Behörden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie wir rechtlich verpflichtet, fristgerecht zum 1. Januar 2022 einen sicheren Übertragungsweg für eine nutzerfreundliche und sichere Korrespondenz zur Verfügung zu stellen“, sagt Jochum. Zurzeit befinde sich das Projekt in der Pilotierungsphase, der flächendeckende Roll-out sei in der zweiten Jahreshälfte 2021 geplant.

Verbundpartner bieten neues Identifikationsverfahren

Um gemeinsam mit den Kommunen Akzeptanz und Nutzung der Online-Funktion von Personalausweis und Aufenthaltstiteln zu steigern, wird neben dem Digitalen Ausweis-Service in der Sparkassen-Filiale und der Videolegitimation per Video-Chat demnächst auch ein weiterer Identifizierungsweg angeboten: Der neue eID-Service der S-MM ergänzt und erweitert sinnvoll die bereits eingesetzten digitalen Identifizierungsverfahren.

Der Service ermöglicht das Auslesen der auf dem Personalausweis-Chip gespeicherten Personendaten und einer Ausweis-PIN, also eine schnelle und unkomplizierte Identifizierung des Kunden, auch wenn dieser beispielsweise daheim ist. Voraussetzung ist lediglich ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet als Lesegerät.

Pilotsparkassen nutzen den eID-Service bereits

Bereits heute können Bürger die eID-Funktion für diverse Online-Behördengänge auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene nutzen. Dank des neuen eID-Services kann die behördlich aufgesetzte Infrastruktur nun auch für bankfachliche Anwendungsfälle der Sparkassen genutzt werden.

Die Pilotsparkassen nutzen den eID-Service beispielsweise bereits für die Fern-Legitimation von Kunden bei Girokontoeröffnungen über die Internet-Filiale.

Das digitale Verfahren ist direkt in den Online-Kontoprozess integriert. Gerade während des Lockdowns suchen Kunden verstärkt den digitalen Kontakt zu ihrer Sparkasse. Der eID-Service bietet hier eine weitere Möglichkeit zur Identitätsprüfung, die von Kunden komplett selbstständig als Self-Service ausgeführt werden kann.

Matthias Drefs, S-Markt & Mehrwert
– 6. Mai 2021