Auf seiner Sitzung am 22. August 2019 hat der Bankenfachausschuss des IDW entschieden, die verpflichtende Erstanwendung des geplanten neuen Standards zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen (IDW RS BFA 7) auf Geschäftsjahre zu verschieben, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.