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Digitale Rentenübersicht
Mehr Transparenz für bessere Altersvorsorge
Der Bundestag hat die Einführung einer digitalen Rentenübersicht beschlossen – eine Chance für Sparkassen und öffentliche Lebensversicherer.

Die eigenverantwortliche, kapitalgedeckte Altersvorsorge bleibt eine herausforderungsvolle Aufgabe für Privatkunden und ihre Berater. Hauptursache bleiben der demografische Wandel und seine Folgen. Aber auch die anhaltend niedrigen Zinsen führen dazu, dass eine ausreichende private Vorsorge immer wichtiger wird. 

Entscheidende Voraussetzung für mehr private Altersvorsorge ist, dass jeder Bundesbürger über seine Absicherung im Alter ausreichend und verständlich informiert ist. Nur wer das Altersvorsorge-Problem versteht, wird auch etwas dagegen unternehmen. 

Bislang keine einheitlichen Informationsstandards

Zwar müssen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und auch die Anbieter privater Altersvorsorgeprodukte ihren Kunden schon heute regelmäßig eine aktuelle Standmitteilung zur Verfügung stellen. Zugleich können sich Kunden beispielsweise über den Online-Service der Sparkassen ihre individuelle Rentenlücke errechnen lassen.

Einheitliche Standards der Informationsaufbereitung über alle Altersvorsorgeformen hinweg existieren bislang jedoch nicht, was dem Kunden einen aussagekräftigen Gesamtüberblick über seine Vorsorgelage erschwert. 

Das am 19. November 2020 verabschiedete Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer digitalen Rentenübersicht ist deswegen eine große Chance auf mehr Transparenz in der Altersvorsorge – und soll dazu beitragen, das Vorsorgeniveau zu erhöhen. Ziel des Gesetzes ist es, säulenübergreifende Informationen über alle bisher erreichten und noch erreichbaren Vorsorgeansprüche in verständlicher und übersichtlicher Form darzustellen. 

Pilot startet ab Herbst 2022

Neben den erworbenen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung wird die digitale Rentenübersicht auch private Altersvorsorgeprodukte berücksichtigen, sofern sie eindeutig der Altersvorsorge dienen und die vertraglich vereinbarte Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs beginnt.

Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine wiederkehrende oder eine einmalige Auszahlung handelt. Riester-Rente, Rürup-Rente oder Riester-Fondssparpläne wären beispielsweise Teil der zukünftigen Übersicht. 

Der Gesetzgeber hat die Deutsche Rentenversicherung Bund beauftragt, innerhalb von 21 Monaten ein entsprechendes Portal aufzubauen. Im Oktober 2022 soll eine zwölfmonatige Testphase beginnen, in der die angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen zur Beteiligung angehalten werden – die verpflichtende Teilnahme startet voraussichtlich 2024.

Verpflichtend angebunden werden alle Anbieter, die während der Anwartschaftsphase regelmäßig Standmitteilungen verschicken müssen – also unter anderem die Deutsche Rentenversicherung, die Lebensversicherer, sowie Pensionskassen und Pensionsfonds.

Mit Beginn der Testphase erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über das Portal mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer als eindeutigem Zuordnungskriterium zu registrieren und ihre hinterlegten Vorsorgeansprüche elektronisch abzufragen.

Vertriebschancen durch stärkeres Bewusstsein

Die Versicherungen der Sparkassen begrüßen die Einführung der digitalen Rentenübersicht nachdrücklich. Sie schafft einen Mehrwert sowohl für unsere Privatkunden als auch für die Berater und Vermittler. Steigt nach Einführung der digitalen Rentenübersicht das Bewusstsein der Bevölkerung für eine zielgerichtete Altersvorsorge, lassen sich Aktionen wie „Raten Sie mal, wie alt Sie werden“ aus der Kampagne „Lebenslang was rausholen“ noch zielgerichteter in einen größeren Vertriebskontext integrieren. 

Auch in politischer Hinsicht ist das Vorhaben positiv zu bewerten: Wenn eine allgemein anerkannte Informationsstelle für größere Transparenz sorgt und damit die Grundlage für mehr eigenverantwortliche Vorsorge legt, wird Gedankenspielen wie einem staatlich organisierten Standardprodukt (Stichwort „Deutschland-Rente“) ein gutes Stück weit die Grundlage entzogen.

Der Autor:

 

Guido Schaefers ist Vorsitzender des Versicherungsausschusses Leben im Verband öffentlicher Versicherer.

 

Guido Schaefers, VöV
– 7. Januar 2021