Zurück BGH BGH − Banken dürfen teure Sparverträge kündigen Banken können Sparverträge mit hohen Prämienzahlungen kündigen, wenn die im Vertrag vereinbarte Prämiengarantie beendet ist. Die lange Niedrigzinsphase ist ein sachgerechter Grund, mit dem die Kündigung begründet werden kann.