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Das Kapitalmarktgeschäft steht spätestens seit Mitte der 90er Jahre – und somit seit nunmehr über zwei Jahrzehnten – im Zentrum bankaufsichtsrechtlicher Regulierung. Seitdem sind die regulatorischen Anforderungen an das Eigengeschäft der Sparkassen kontinuierlich gestiegen, und deren Umsetzung wird durch die Aufsichtsbehörden (Bafin, Bundesbank, Europäische Zentralbank) sowie die Prüfungsstellen zunehmend restriktiver und intensiver überwacht.
31. Oktober 2018