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Prämiensparverträge
Aussagen der Bafin nicht nachvollziehbar
Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele hat Sparer zur Überprüfung ihrer Prämiensparverträge aufgerufen. Die Branche reagiert mit Unverständnis.

Viele ältere Verträge enthielten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten, teilte Roegele mit. Betroffene Sparer sollten auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag konkret enthält.

Klauseln seit 2004 unwirksam

Zutreffend ist, dass Kreditinstitute in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zeitweilig Zinsanpassungsklauseln verwendet hatten, die ihnen einräumten, über Änderungen der vertraglich vorgesehenen Verzinsung zu entscheiden. Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch bereits 2004 für unwirksam erklärt.

Infolge des BGH-Entscheids hatten die Sparkassen die Berechnungsmethode für das Neugeschäft und die damals schon laufenden Verträge angepasst. 

Sparkassen: Rechtskonform gehandelt

„Wir halten diese von Sparkassen vorgenommene Änderung nach den Vorgaben des BGH für zulässig“, teilt der DSGV aktuell mit. Die Anwendung der BGH-Rechtsprechung in den Verträgen habe auch keine neue Vereinbarung mit den Kunden erforderlich gemacht. „Vielmehr sollen sich beide Seiten darauf verlassen können, dass die BGH-Rechtsprechung umgesetzt wird. Das ist geschehen.“

Unverständnis über Vorpreschen der Behörde 

Aktuell in Rede stehende Rechtsfragen sind noch nicht höchstrichterlich entschieden. Die Details der Zinsänderungsregeln sind umstritten. Die Sparkassen verwenden „absolute“ und nicht „relative“ Zinsklauseln, vollziehen Änderungen im Referenzzinssatz also Prozentpunkt für Prozentpunkt nach und nicht bloß zu einem gewissen Anteil. Der Bundesgerichtshof hatte hingegen in einem Fall erklärt, dass die Zinsanpassung „relativ“ und nicht „absolut“ erfolgen sollte, also nicht Prozentpunkt für Prozentpunkt in Anlehnung an den Referenzsatz, sondern nur in gewissem Umfang (Az. XI ZR 197/09). Die Bafin hat sich in dieser Frage nicht festgelegt. 

Dass die Vertreterin der dem Finanzministerium unterstehenden Behörde einseitig Partei ergriffen hat, zumal in einer nicht geklärten Auseinandersetzung, stößt in der Branche auf Unverständnis. Zuletzt war der Bafin eher Untätigkeit vorgeworfen worden, im Fall Wirecard.

2. Dezember 2020