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Zahlungsdiensterichtlinie
Schnittstelle der Sparkassen erfüllt als erste Bafin-Anforderungen
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht hat der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe die Ausnahmegenehmigung vom Notfallmechanismus erteilt.

Über diese Schnittstelle können durch den Kunden legitimierte Dienstleister auf Grundlage der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen.

Der Erteilung vorausgegangen war eine mehrmonatige Marktbewährungsphase, in der die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen frühzeitig nachweisen konnte, dass sie den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) standhält. Zugriffe auf die Zahlungskonten von Sparkassenkunden dürfen damit künftig nur noch über diese rechtlich regulierte Schnittstelle erfolgen.

„Im Sinne aller Bankkunden in Deutschland hoffen wir, dass der Wettbewerb nun nachzieht“: Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV

Schmalzl: „Kunden haben jederzeit Kontrolle"

Der DSGV begrüßt die am 28. Dezember erteilte Ausnahmegenehmigung: „Wenn Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste unsere PSD2-Schnittstelle konsequent nutzen, profitieren alle Kunden von maximaler Transparenz und Datensicherheit“, sagt Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.

„Unsere Kunden haben jederzeit die Kontrolle über die Zugriffe und können diese nicht nur in ihrem Online-Banking einsehen, sondern auch verwalten“, so Schmalzl weiter. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstreiche damit ihren aktiven Einsatz für eine kundenfreundliche Multi-Banking-Strategie.

Schmalzl: „Im Sinne aller Bankkunden in Deutschland hoffen wir, dass der Wettbewerb nun nachzieht“. Zugriff auf Kontodaten erhalten nur Drittdienste, die von der Bafin oder ihrer jeweiligen nationalen Aufsicht lizenziert und von unabhängigen Stellen zertifiziert wurden.

Drittdienste bestätigen Performance 

Neben der Bafin bestätigen Drittdienste die hohe Performance und umfassende Funktionalität der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen: Die Umstellung von der bisherigen FinTS- auf die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe sei reibungslos, verlaufen sagt Florian Haagen, Geschäftsführer des Fintechs FinAPI. 

Erfolgsfaktoren seien "der enge Austausch zwischen den Beteiligten und eine chargenweise Einführung auf Basis einer stabilen Technik“ gewesen, so Haagen, dessen Unternehmen gemeinsam mit der Datev die Anbindung an die PSD2-Schnittstellen der Sparkassen bereits intensiv nutzt.

Übergangsfrist bis März

Die Schnittstelle steht seit mehr als einem Jahr zur Verfügung. Um Drittanbietern und deren Zugriffen im Auftrag ihrer Kunden einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, werden die Sparkassen freiwillig eine 3-monatige Übergangsfrist bis zum März 2021 gewähren.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der PSD2 durch die Sparkassen

 

29. Dezember 2020