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Umsetzungsbaukasten 11/20
Institutsvergütungsverordnung leichter gemacht
Um die oft komplexen Vorgaben der Aufsicht in die Praxis umzusetzen, benötigen Sparkassen tatkräftige Unterstützung. Experten aus DSGV, Regionalverbänden, einer Sparkasse sowie einer Landesbank haben deshalb – als erstes Ergebnis der UmRe-Prozesse – einen detaillierten IVV-Leitfaden entwickelt.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) erarbeitet für rund 30 regulatorische Themen außerhalb der Banksteuerung Umset­zungsunterstützungen (UmRe). Das Zielbild ist dabei, allen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe eine standardisierte, effizient ausgestaltete Hilfestellung anzubieten, die die Institute bei der praktischen Umsetzung deutlich entlastet. Die Heraus­forderung des Erstellungsprozesses besteht darin, die Balance zwischen Prüfsicherheit und geschäftspolitischer Perspektive zu wahren.

Das UmRe-Thema „Institutsvergütungsverordnung“ (IVV) ist als erstes The­ma unter der Ägide des UmRe-Prozesses „in Linie“ bearbeitet wor­den. „In Linie“ bedeutet dabei im Gegensatz zur Bearbeitung von UmRe-Themen im Rahmen von Projekten, dass Organisation und Koordina­tion der Abläufe in der Verantwortung der zuständigen DSGV-Fachabteilung liegt. Sie leitet und moderiert darüber hinaus auch den Arbeitsprozess.

Das Fachthema, die IVV, ist eine Verordnung über die aufsichtsrechtli­chen Anforderungen an Vergütungssysteme in Kreditinstituten. Geschaffen worden ist sie als Antwort auf die Finanzmarktkrise. Dort hat sich nämlich gezeigt, dass gewisse Anreiz- und Bonus­systeme vor allem im Bereich des Investmentbankings einen Risiko­appetit der Mitarbeiter schüren, der sich nachteilig auf das jeweilige Unternehmen selbst sowie die Finanzmarktstabilität insgesamt aus­wirken kann.

Die EU hat darauf mit strengen Anforderungen reagiert, um einem möglichen falschen Anreizsystem zu begegnen. Die europarechtlichen Anforderungen sind auf nationaler Ebene unter anderem mit der Institutsvergütungsverordnung umgesetzt worden.

Knackpunkte: Vergütungsverhältnis und Offenlegungspflichten

Die IVV hat dabei vor allem ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung sowie besondere Offenlegungspflichten im Blick. Der Begriff der fixen Vergütung ist ausführlich in der Verordnung definiert. Darunter fällt etwa der Teil der Vergütung, der nicht leistungsorientiert ausgestaltet oder von zuvor vereinbarten Bedingungen abhängig ist. Die variable Vergütung umfasst nach ihrer Definition alles, was nicht der fixen Vergütung zugeordnet werden kann. Darunter fallen unter anderem  Vergütungsbestandteile, die erfolgs- oder leistungsabhängig gezahlt werden.

Offenlegungspflichten bedeuten, dass die Institute bestimmte Informa­tionen (zum Beispiel Details zu den Vergütungssystemen) auf der Webseite veröffent­lichen müssen. Geregelt ist darüber hinaus auch der Vergütungsbegriff als solches, der alle finanziellen Leistungen und Sachbezüge sowie Leistungen von Dritten, die ein Mitarbeiter im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit für das Institut erhält, beinhaltet.

Ziel der Reglementierung der Vergütungspolitik durch die IVV ist der Schutz einzelner Finanzunternehmen und somit die Schaffung eines stabilen Finanzsystems.

Institutsaufwand für IVV gering halten

Aus Sicht der Sparkassen-Finanzgruppe sind die Anforderungen zu weit gefasst. Denn obwohl durch Tarifvertrag geregelte Vergütungen vom Anwendungsbereich der IVV ausgenommen sind und dies zum größten Teil auf die Vergütungen in den Sparkassen zutrifft, bindet die Umset­zung der Anforderungen der IVV enorme zeitliche und Personal­res­sourcen.

Um an dieser Stelle den Aufwand für die Institute so gering wie möglich zu halten, ist der UmRe-Prozess für dieses Thema beschlossen worden. Erster Schritt in diesem Prozess war, unter Leitung des DSGV ein Arbeitsteam aus Experten von sieben Regionalverbänden, einer Sparkasse und einer Landesbank zusammenzustellen.

Anschließend ist der Bedarf der Institute bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen ermittelt worden. Herausgestellt hat sich dabei, dass vor allem eine praxistaugliche Handreichung gewünscht ist, die die regulatorischen Anforderungen in konkrete Handlungsanweisun­gen und praktische Hilfestellungen übersetzt.

Aus diesem Grund hat sich das Arbeitsteam für einen Umsetzungsleitfaden entschieden. Das Rad musste dazu nicht neu erfunden werden, sondern die bereits 2014 durch den DSGV veröf­fent­lichten „Hilfestellungen zur Institutsvergütungsverordnung“ konnten als Grundlage genutzt werden.

Trotz dieser soliden Basis waren die Anpassungsarbeiten umfangreich, da seit 2014 die IVV selbst wie auch die Auslegungshilfe der Bafin insbesondere in folgenden Punkten geändert worden sind:

  • Anwendungsbereich der IVV
  • Definition des Vergütungsbegriffs
  • Anforderungen an die Vergütungssysteme
  • Abfindungen
  • Offenlegungspflichten.

Im Überarbeitungsprozess ist dem Team ein erster Entwurf durch die Fachabteilung des DSGV vorgelegt und nach intensiven Diskus­sionen und umfangreichen Abstimmungen gemeinsam mit dem Arbeitsteam finalisiert worden.

Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein aktualisierter und erweiterter Leitfaden, der auch weiterhin die Sach- und Rechtslage aufzeigt und erläutert. Um den Praxisbezug für die Institute zu erhöhen, sind darüber hinaus viele praktische Hinweise, Muster und Umsetzungshilfen ergänzt worden.

Dieser Leitfaden ist im letzten Monat im Umsetzungsbaukasten veröffentlicht worden. Die Relevanz und das Interesse der Institute an diesem Thema zeigt sich nun auch an den stark gestiegenen Zugriffszahlen. Es ist und bleibt weiterhin hoch aktuell.  

Fazit und Ausblick

Durch das gute Zusammenspiel zwischen der DSGV-Abteilung Recht, Steuern und Verbraucherpolitik, der DSGV-Stabsstelle UmRe-Koordina­tion und dem Arbeitsteam konnte die Erarbeitung der Umsetzungsunter­stützung für die Institutsvergütungsverordnung planungsgemäß inner­halb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass voraussichtlich 2021 eine erneute Überarbeitung der aktuellen Hilfestellungen notwendig sein wird. Anlass dafür sind neue europäische Vorgaben aus der CRD V, die sich national im Risikoreduzierungsgesetz wiederfinden.

Zudem überarbeitet die Bafin derzeit die Auslegungshinweise. Eine Kon­sultation ist für 2021 angekündigt. Auch hier ist im nächsten Jahr mit der Veröffentlichung einer neuen Fassung zu rechnen. Alle vorge­nannten Themen wirken sich auf die IVV aus und müssen somit in den Hilfestel­lungen berücksichtigt werden. Sobald die endgültigen Fassungen der Vorhaben vorliegen, werden der DSGV und das Arbeitsteam daher erneut die Arbeit aufnehmen.

Um die Transparenz der UmRe-Themen zu erhöhen, wird regelmäßig über das Reporting des UmRe-Themenportfolios berichtet. Dieses bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Status regulatorischer Themen (außerhalb der Banksteuerung), für die eine standardisierte Umsetzungsunterstützung in der Sparkassen-Finanzgruppe erarbeitet wird. Bereitgestellt wird dieses unter dem Projektsteckbrief „Umsetzung Regulatorik außerhalb der Banksteuerung (UmRe)“ im Umsetzungsbau­kasten.

Zuständige DSGV-Ansprechpartner: Julia Malena Meier (Fragen rund um die UmRe-Koordination), Judith Marcinkowski (fachliche Fragen zum Leitfaden)


Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) unterstützt die Institute und Institutionen der Sparkassen-Finanzgruppe mit den im Rahmen der strategischen Planung gemeinsam erarbeiteten Projekter­gebnissen. Das zentrale Medium in der Projektlandschaft, das gezielt Informationen über geplante, laufende und abgeschlossene Projekte bereitstellt, ist der Umsetzungsbaukasten (UBK).

Unter www.umsetzungsbaukasten.de können autorisierte Nutzer neben dem Projektsteckbrief des DSGV regionale Projektinformationen aufrufen. Spätestens mit Abschluss des Projekts werden dessen Ergeb­nisse (zum Beispiel Konzepte, Roll-out-Leitfäden [Rolf], Kommunika­ti­ons- und Schulungsunterlagen des DSGV) im Umsetzungsbaukasten (Rubrik: Ergebnisse/Umsetzungshilfen) eingestellt und stehen den Nutzern dort zum Download zur Verfügung.

In den Betriebswirtschaftlichen Blättern präsentieren wir Ihnen monatlich eine Liste mit Projekten, deren Nachfrage durch die Nutzer des UBK im Vergleich zum Vormonat deutlich gestiegen ist.

 

30. November 2020