REGULIERUNG
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REGULIERUNG
Sorgfaltspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz ab 2023 zu erfüllen 
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“; zumeist als „Lieferkettengesetz“ bezeichnet) beschlossen.
1. Juli 2021