Sorgfaltspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz ab 2023 zu erfüllen
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“; zumeist als „Lieferkettengesetz“ bezeichnet) beschlossen.