Am 14. März 2019 hat das Europäische Parlament die Verordnung (EU) 2019/630 verabschiedet. Mit dieser wird eine Änderung der CRR im Hinblick auf die Mindestdeckung von notleidenden Risikopositionen vorgenommen. Diese „Änderungsverordnung“ enthält Regelungen zum sogenannten „NPL-Backstop“.