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EBA legt Bericht zur Kosten-Nutzen-Analyse zum bankaufsichtlichen Meldewesen vor
Die CRR enthält in Artikel 430 (8) ein Mandat für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der EU-Kommission einen Bericht zu einer Kosten-Nutzen-Analyse der aufsichtlichen Meldungen – insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf kleine, nicht komplexe Institute – vorzulegen.
1. Juli 2021