REGULIERUNG
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EBA führt Kosten-Nutzen-Analyse zum bankaufsichtlichen Meldewesen durch
Die CRR enthält in Art. 430 (8) ein Mandat für die EBA, der EU-Kommission einen Bericht zu einer Kosten-Nutzen-Analyse der aufsichtlichen Meldungen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 – insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf kleine, nicht komplexe Institute – vorzulegen.
7. Oktober 2020