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BaFin kündigt Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers an
Die BaFin hat am 11. Juni 2019 die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers mit Wirkung zum 1. Juli 2019 auf 0,25 Prozent des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags festgesetzt. Die BaFin folgt damit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität vom 27. Mai 2019. Für den Aufbau des Kapitalpuffers stehen den Instituten zwölf Monate zur Verfügung.
31. Juli 2019