Accounting Day DSGV
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Rechnungslegung
Accounting Day auch digital ein voller Erfolg
Basel ist fertig – zumindest sind nach der Finalisierung von Basel III keine Pläne einer weiteren Überarbeitung absehbar, hieß es auf dem DSGV-Accounting-Day 2020. Doch die Umsetzung dieser und weitere regulatorischer Anforderungen standen im Fokus der digitalen Fachveranstaltung.

Am 15. Dezember 2020 haben rund 80 Teilnehmer die Möglichkeit genutzt, sich über aktuelle Umsetzungsthemen der Rechnungslegung sowie laufende und kommende Vorhaben im Bereich der regulatorischen Banksteuerung und der Nachhaltigkeit zu informieren. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde der Accounting Day des DSGV erstmals online angeboten.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Maik Grabau, Leiter der Abteilung strategische Banksteuerung und Rechnungslegung im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), die online zugeschalteten Teilnehmer.

Grabau, der auch durch den gesamten Accounting Day führte, leitete für den ersten Vortrag zum Stand der Umsetzung der neuen Regelungen des IDW RS BFA 7 zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung (PWB) an Eric Eispert, Abteilungsdirektor für internationale Rechnungslegung und finanzielles Meldewesen im DSGV, weiter. 

Neue Regelungen zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung

Eric Eispert informierte die Teilnehmer über die vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur einheitlichen Umsetzung des IDW RS BFA 7 bei den Sparkassen. Aufgrund von Restriktionen in der Datenverfügbarkeit konzentriert sich die Umsetzung des IDW RS BFA 7 zunächst auf die im Standard enthaltene Bewertungsvereinfachung, also die Bildung der PWB in Höhe der erwarteten Verluste der kommenden zwölf Monate (Zwölf-Monats-Expected-Loss).

Das im Standard als Grundmodell vorgesehene Anrechnungsverfahren wird in einem zweiten Schritt umgesetzt, soweit dies nach einer Kosten-Nutzen-Analyse betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

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Auf dem erstmals online stattfindenden Accounting Day begrüßte Maik Grabau, DSGV, (im Bild rechts) die Teilnehmer. Danach informierte sie Eric Eispert vom DSGV (links) über die Ergebnisse die Arbeitsgruppe zur einheitlichen Umsetzung des IDW RS BFA 7 bei den Sparkassen.

Als Ausgangswert für die Ermittlung der PWB in Höhe des Zwölf-Monats-Expected-Loss gilt der von der Sparkasse entsprechende für Zwecke der internen Risikosteuerung genutzte Wert aus CPV. Um die handelsrechtlichen Vorgaben des IDW RS BFA 7 zu erfüllen, müssen die aufsichtsrechtlich geprägten CPV-Werte in einzelnen Punkten angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die Unterscheidung von bilanziellem und außerbilanziellem Geschäft sowie die Aussteuerung von einzelwertberichtigten Krediten.

Die Bewertungsvereinfachung des IDW RS BFA 7 darf angewendet werden, wenn ein Institut eine risikoadäquate Kreditbepreisung im Sinne einer Ausgeglichenheit von Risikoprämie und erwarteten Verlusten über die Kreditlaufzeit vornimmt.

Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn die Sparkasse das RAP-Tool in der Anwendung Marzipan nutzt. Die Erfüllung dieser Vorgabe kann auch durch andere Berechnungs-Tools erfolgen. In Tz. 25 des IDW RS BFA 7 ist vorgegeben, dass der Zwölf-Monats-Expected-Loss gegebenenfalls nicht mehr als PWB-Höhe ausreicht, wenn die Ausgeglichenheit von Risikoprämie und erwarteten Verlusten nicht (mehr) gegeben ist.

Wie eine solche Überprüfung vorgenommen werden und in welcher Form ein möglicher Aufschlag auf den Zwölf-Monats-Expected-Loss zu ermitteln ist, wird Gegenstand der kommenden Beratungen der Arbeitsgruppe sein.

Konsequenzen des neuen Offenlegungsformats ESEF

Für den zweiten Vortrag wurde Christoph Weber, Abteilungsleiter Konzern/Grundsatz, Bilanzen und Steuern der Landesbank Hessen-Thüringen, per Videoübertragung aus Frankfurt am Main zugeschaltet. Weber informierte die Teilnehmer über das neue einheitliche europäische elektronische Offenlegungsformat (ESEF) für Jahresfinanzberichte.

Alle Institute, die als Inlandsemittenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz gelten, sind verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im XHTML-Format elektronisch offenzulegen. Institute im Anwendungsbereich, die zudem einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungsvorschriften IFRS erstellen, müssen zudem das XHTML-Dokument mit zusätzlichen XBRL-Etiketten (Labels) versehen beziehungsweise auszeichnen (sogenanntes Tagging).

Mit ESEF soll erreicht werden, dass auf europäischer Ebene zentral zugänglich Abschlussdaten maschinell auswertbar sind und gleichzeitig von Menschen lesbar bleiben.

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Helaba-Experte Christoph Weber (im Bild rechts) wurde per Videoübertragung zugeschaltet. Er informierte die Teilnehmer des Accounting Days über das neue europäische Offenlegungsformat für Jahresfinanzberichte.

Anhand des Projekts der Landesbank Hessen-Thüringen stellte Christoph Weber die Herausforderungen der ESEF-Umsetzung dar, die insbesondere bei dem Tagging der Jahresabschlusspositionen lagen. Grundlage des Taggings ist eine durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde veröffentlichte ESEF-Taxonomie, die auf der IFRS-Taxonomie beruht.

Für die Abschlusspositionen werden nun passende Positionen der Taxonomie ermittelt und zugeordnet. Ist in der Taxonomie keine passende Position vorhanden, ist eine sogenannte Extension anzulegen. Die Extension ist an allen Positionen der Taxonomie zu verankern, die inhaltlich in der Abschlussposition enthalten ist.

Die Offenlegung nach ESEF ist im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung prüfungspflichtig. Dazu ist vom Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk in einem besonderen Abschnitt über das Ergebnis der Formatprüfung, die auch das Tagging umfasst, zu berichten.

Aktuelle Entwicklungen in der regulatorischen Banksteuerung

Wie bereits bei den letzten Veranstaltungen wurde auch beim Accounting Day 2020 in an die Rechnungslegung angrenzende Regelungsbereiche hineingeschaut und über aktuelle Themen aus Politik und Aufsicht informiert.

Den Anfang dieses zweiten Teils des Accounting Days machte Martin Lippert, Leiter der Gruppe Koordination Betriebswirtschaft und Aufsicht im DSGV, mit einer Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der regulatorischen Banksteuerung. Zunächst überbrachte Lippert eine gute Nachricht: Basel ist fertig! Das bedeutet, dass der Baseler Ausschuss nach der Finalisierung von Basel III keine Pläne einer weiteren Überarbeitung des Aufsichtsrechts in der Schublade hat. 

In Europa muss die im Dezember 2017 finalisierte Fassung von Basel III noch umgesetzt werden. Dies erfolgt durch erneute Überarbeitung der CRR und CRD in 2021/2022. Im gesamten Baseler Regelwerk fehlt allerdings immer noch die ursprünglich vorgesehene Neuregelung der Eigenmittelunterlegung von Staatsanleihen.

Das vorerst weiter bestehende Risikogewicht von null Prozent könnte angesichts stark steigender Staatsschulden zu einer massiven Unterzeichnung von Risiken führen. In dem im Sommer 2019 beschlossenen europäischen Bankenpakt (CRD V, CRR II) hob Lippert den KMU-Unterstützungsfaktor hervor.

Dieser nun dauerhaft festgeschriebene Faktor privilegiert Forderungen an kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) bei der Ermittlung der risikogewichteten Positionsbeträge relativ zu anderen Forderungen und führt zu deutlichen Eigenkapitalersparnissen. Dieser Faktor ist sowohl politisch als auch fachlich, das heißt aus Risikosicht gut zu begründen. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat hierzu die wesentlichen Argumente beigetragen.

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Den zweiten Teil der Tagung begann Martin Lippert, DSGV, (im Bild links) mit einer Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der regulatorischen Banksteuerung.

Auf nationaler Ebene ging Martin Lippert zunächst auf das Risikoreduzierungsgesetz (RiG) und die darin enthaltenen Regelungen zu Eigenkapitalzielkennziffer sowie zur Verschärfung der Organkreditbestimmungen des Paragrafen 15 KWG ein.

Anschließend stellte er die mit der 6. MaRisk-Novelle auf die Institute zukommenden erweiterten Vorschriften zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen sowie zu Auslagerungen vor. Die Neuregelungen der 6. MaRisk-Novelle lassen sich zum größten Teil als nationale Umsetzung entsprechender Richtlinien der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA verstehen.

Lippert beendete seinen Vortrag mit einem Hinweis auf aufsichtliche Vorhaben im Bereich der Immobilienkreditvergabe. Mit der kommenden Wohnimmobiliendarlehenrisikoverordnung (WiDRVO) sowie der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) sollen Obergrenzen zum Beispiel für den Loan-to-Value (LTV) oder den Zeitraum für die Rückzahlung eines bestimmten Bruchteils des Darlehens sowie ein umfangreiches Meldewesen zu Immobilienkrediten eingeführt werden. 

Neues aus dem Bereich der Nachhaltigkeit

Abgerundet wurde der Accounting Day 2020 durch einen Vortrag von Diana Hildebrand, Leiterin der Gruppe Nachhaltigkeitsmanagement im DSGV, zu gesetzlichen Anforderungen und strategischer Konzeption für die Sparkassen im Bereich der Nachhaltigkeit.

Hildebrand erläuterte zunächst die Treiber für eine nachhaltige Ausrichtung von Kreditinstituten. Auf die Finanzwirtschaft wirken dabei insbesondere politische Initiativen wie die Sustainable Development Goals der UN, der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums oder der EU-Green Deal sowie die erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit und geänderte Kundenpräferenzen ein. 

Daran anschließend stellte Diana Hildebrand drei wesentliche Bestandteile des regulatorischen Rahmens für Kreditinstitute im Bereich der Nachhaltigkeit dar. Die europäische Taxonomie-Verordnung beinhaltet unter anderem ein Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten sowie Definitionen und Schwellenwerte zur Bestimmung „ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten“. Für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ ist die Taxonomie-Verordnung ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend anzuwenden.

Das Bafin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken enthält Erwartungen der nationalen Aufsicht an die Institute unter anderem im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken und die angemessene Aufnahme von Nachhaltigkeitsrisiken in die Geschäfts-und Risikostrategie. Der DSGV hat am 3. April 2020 einen Interpretationsleitfaden zu dem Bafin-Merkblatt veröffentlicht.

Die neueste Veröffentlichung ist das EBA-Diskussionspapier „Management und Aufsicht von ESG-Risiken“ aus November 2020. Auch hier steht die Integration von ESG-Risiken in Governance, Risikomanagement und Aufsicht im Vordergrund. Das EBA-Diskussionspapier enthält zudem umfassende Ausführungen zu ESG-Faktoren, ESG-Risiken, Übertragungskanäle sowie Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und hat grundlegende Bedeutung für künftige Berücksichtigung von ESG-Risiken in Regulierung und Aufsicht.

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Abgerundet wurde der Accounting Day von Diana Hildebrand, DSGV, die zu gesetzlichen Anforderungen und strategischer Konzeption für die Sparkassen im Bereich der Nachhaltigkeit sprach.

Im dritten Teil ihres Vortrags informierte Frau Hildebrand über die strategischen Konzeptionen für Sparkassen im Bereich der Nachhaltigkeit. Um der strategischen Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe einen Rahmen zu geben, hat der DSGV im Mai 2020 die UN-Principles for Responsible Banking gezeichnet.

Mit dem Zielbild 2025 hat der DSGV Ende September 2020 zudem einen zentralen strategischen Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen veröffentlicht. Dieser enthält Grundlagen und Zielsetzungen für eine nachhaltige Ausrichtung der Sparkasse, Hinweise zum sorgsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen im eigenen Geschäftsbetrieb, zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Vermögensanlage und im Kreditgeschäft sowie Umsetzungsvorschläge für ein bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitsmanagement unter Abwägung von sozialen, ökologischen und unternehmerischen Belangen.

Anfang Oktober 2020 folgte die Veröffentlichung der „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“. Diese enthält fünf Handlungsfelder, in denen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe klimafreundlicher und nachhaltiger werden können. Der nächste Accounting Day findet im Dezember 2021 statt. 

Eric Eispert, DSGV
– 2. Februar 2021