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DSGV-Risikofachtagung 2018
Digitaler Wandel als Chance für Banksteuerung
Die alljährliche DSGV-Fachtagung „Risikocontrolling und -management“ stand dieses Mal unter dem sehr aktuellen Tagungsmotto „Chancen für die Banksteuerung im digitalen Wandel“. Hochkarätige Redner und Teilnehmer aus Aufsicht, Wissenschaft und der Sparkassen-Finanzgruppe haben über aktuelle aufsichtsrechtliche Herausforderungen diskutiert.

Die nun schon zum 15. Mal stattfindende Risikofachtagung hat ähnlich wie in den Vorjahren wieder rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Sparkassen-Finanzgruppe angesprochen. Als wichtigen Gastredner haben die Organisatoren unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) den neuen Generaldirektor im Bereich mikroprudenzielle Aufsicht III, Patrick Amis, gewinnen können. Amis ist bei der EZB seit August 2018 auch zuständig für die indirekte Aufsicht im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanisms) – also für die Aufsicht der kleinen und mittleren Institute. Neben Amis haben auch der neue Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, sowie Prof. Andreas Pfingsten von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu den Teilnehmern gesprochen.

Auf der Tagung wurde noch einmal ein Blick auf das zurückliegende Jahr geworfen. Dieses war geprägt unter anderem von Basel IV, das von offizieller Stelle als Finalisierung von Basel III bezeichnet wird, und am 07. Dezember 2017 veröffentlicht wurde. Ab 01. Januar 2022 soll es angewendet werden. Entgegen häufiger Beschwichtigungen durch die Aufsicht dürften damit auch die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe vor neue Herausforderungen gestellt werden. Sie sind nicht nur, aber vor allem vom überarbeiteten Kreditrisikostandardansatz (KSA) betroffen. Der KSA wird künftig noch komplexer und deutlich risikosensitiver und erhöht den Aufwand bei der Bereithaltung von Daten. Die Sparkassen müssen mit steigenden Eigenmittelanforderungen für Teile des Kreditportfolios rechnen.

Darüber hinaus unterliegen die Institute einer schnellen Abfolge immer neuer aufsichtlicher Vorgaben. In diesem Frühjahr soll die CRR II verab­schiedet werden. Die Verhandlungen auf EU-Ebene im sogenannten Trilog sind in der Abschlussphase. Bereits im ersten Halbjahr 2020 wird voraussichtlich eine weitere Überarbeitung der CRR anstehen – dieses Mal aufgrund von Basel IV.

Es ist daher umso wichtiger, dass die Baseler Regelungen nicht einfach in europäisches Recht überführt, sondern für die kleinen und mittleren In­stitute angemessen ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang hat die Sparkassen-Finanzgruppe auf europäischer Ebene jahrelang für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung gekämpft. Solange, dass es oft hieß, wir hörten uns an wie eine „broken record“ – also wie ein „Sprung in einer Platte“. Dieses Meinungsbild hat sich vor gut zwei Jah­ren geändert. Inzwischen finden sich im EU-Bankenpaket Grundzüge für eine „Simple Banking Box“. Wir sprechen im Übrigen lieber von einer „Small and Simple Banking Box“. Denn die reine Bilanzsumme als Merk­mal für ein risikoarmes Institut reicht nicht aus. Im EU-Rat, vor allem aber auch im EU-Parlament mit dem Berichterstatter Peter Simon, wur­den Rufe lauter, die Bankenregulierung künftig stärker an Größe und Kom­plexität der Kreditinstitute auszurichten.

Die künftig in der CRR II geplante Grenze zur Definition eines kleinen und wenig komplexen Instituts soll bei fünf Milliarden Euro Bilanzsumme liegen. Darüber hinaus sollen zusätzlich qualitative und weitere quantita­tive Kriterien gelten. Derzeit haben 85 Prozent aller Sparkassen eine Bilanzsumme von unter der fünf Milliarden Euro. Die Erhöhung der Grenze zur Definition eines kleinen und wenig komplexen Instituts auf fünf Milliarden Euro ist ein Erfolg unserer gemeinsamen Bemühungen mit Bundesfinanzministerium, BaFin und Bundesbank sowie Partnern aus ganz Europa.

Wir haben Politik und Aufsicht immer wieder aufgezeigt, dass Regulie­rung mit Augenmaß die bessere Regulierung ist. Die Institute, deren Bi­lanz­summen unter der Fünf-Milliarden-Euro-Grenze liegen, können voraussichtlich mit Entlastungen im Meldewesen, der Offenlegung sowie im Abwicklungsregime rechnen. Das muss so gestaltet werden, dass die geplanten Entlastungen auch zu messbaren Erleichterungen führen. Die nun geplante Unterscheidung hat jedoch Licht- und Schattenseiten. Einerseits definiert sie erstmals konkret, wer als kleines Institut gilt – und zwar in einer klaren Systematik. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Andererseits liegen noch zirka 15 Prozent der Sparkassen oberhalb dieser Größenklasse, die sich ja nicht an den Verhältnissen im jeweiligen Bankenmarkt orientiert, sondern an EU-weiten Größenverhält­nis­sen. Doch die Komplexität eines Instituts allein an der Bilanzsumme festzumachen, reicht nicht aus. Denn nach unserer Auffassung ist das Sparkassengeschäft weder komplex noch risikoreich. Auch mittelgroße Institute sollten deshalb einfachere und weniger komplexe Regeln anwenden dürfen.

Denn Banken müssen nicht nur sicher, sondern auch rentabel sein. Sie sollten nicht fusionieren müssen, nur um immer neue Standards und abertausende Regulierungsdetails bewältigen zu können. Und vor allem sollten sie nicht nur nach innen schauen müssen – sondern auch noch Zeit für ihre Kunden haben. Denn das ist die beste Gewähr für ihre wirtschaftliche Stärke.

Das EU-Bankenpaket hat neben „small and simple“ noch weitere für unsere Finanzgruppe wichtige Elemente. Die endgültige Verankerung des KMU-Skalierungsfaktors ist ein solches Beispiel. Diese bewerten wir sehr positiv. Auf europäischer Ebene konnte sich offenbar auf eine Erhöhung der Privilegierung von KMU-Krediten auf 2,5 Millionen Euro pro Kunde geeinigt werden. Das wäre für den deutschen Mittelstand eine sehr gute Sache – und ein messbarer Beitrag zur Standortpolitik.

Auch in weiteren Regulierungsbereichen stehen neue Anforderungen an, etwa für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Die Sparkassen haben die vielschichtigen aufsichtlichen Anforderungen in den letzten Jahren mit hohem Aufwand umgesetzt. Für 2019 hat die BaFin jedoch bereits das nächste Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko angekündigt. Das letzte Rundschreiben ist noch nicht einmal acht Monate alt.

All diese Vorgaben sind auch nach den Erfahrungen der Sparkassen keine Verbesserungen, sondern verkomplizieren im Wesentlichen die bisherigen Regelwerke. Denn offenbar soll nicht das Melden einfacher werden, sondern das europaweite Vergleichen. Die Institute würden damit eine gewisse Serviceleistung erbringen. Wie allerdings durch Standardisierung und wenig geeignete Kennzahlen eine Risikoreduktion erreicht werden soll, ist unklar. Es greift zu kurz, aus dem Zinsrisikokoef­fizienten und weiteren Kennziffern unmittelbare Schlussfolgerungen auf das Zinsänderungsrisiko der Institute zu ziehen. Die halbjährlichen Treasury-Analysen des DSGV zeigen, dass zur Interpretation aufsicht­licher Kennzahlen die ökonomische Betrachtungsweise unbedingt herangezogen werden muss.

Das ist auch mit ein Grund, warum der DSGV einen Automatismus zur Eigenmittelunterlegung ablehnt. Denn es gibt Sparkassen, die der Aufsicht einen hohen Zinsrisikokoeffizienten melden, dabei aber nur ein geringes ökonomisches Risiko aufweisen. Daher muss bei einer europäischen Standardisierung zur Messung von Zinsänderungsrisiken der ökonomische Aspekt im Vordergrund stehen. Diese Sicht ist auf europäischer Ebene erst in Ansätzen zu erkennen.

Wir wollen, dass Institute ihre Handlungsentscheidungen in erster Linie von ökonomisch vertretbaren Kennzahlen ableiten können und nicht durch aufsichtliche Vorgaben zu Ineffizienzen wie die Auflösung stiller Reserven gezwungen werden. Unsere Anstrengungen scheinen erste Früchte zu tragen. Auf europäischer Ebene hat man sich offenbar darauf geeinigt, dass das Überschreiten der 15-Prozent-Schwelle aus dem künftig zu rechnenden aufsichtlichen Ausreißertest (Supervisory Outlier Test – SOT) nicht automatisch zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen führen wird. Die 15-Prozent-Schwelle soll der Aufsicht nur als ein Indi­kator dienen.

Auch beim aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Super­visory Review and Evaluation Process – SREP) schreitet die europäi­sche Harmonisierung weiter voran. Mittlerweile haben alle deutschen LSIs ihre individuelle SREP-Kapitalfestsetzung erhalten. Die BaFin wird die SREP-Bescheide turnusmäßig oder anlassbezogen aktualisieren. Daneben setzt sie sukzessive auch die weiteren SREP-Elemente um. Bei Sparkassen haben 2018 erste Prüfungen mit Bezug zur Geschäfts­modellanalyse stattgefunden. Neben den Risikotragfähigkeitsinformatio­nen sollen die deutschen Institute künftig auch Daten aus dem ILAAP (das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Liquidität – Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) an die Aufsicht melden.

Die aus 2014 stammenden SREP-Leitlinien der Europäischen Banken­auf­sichtsbehörde (EBA) wurden 2018 in Teilen überarbeitet und ergänzt. In der Aufsichtspraxis sind die Neuerungen zum Teil bereits umgesetzt, so zum Beispiel die Unterteilung des Säule-2-Kapitalbedarfs in eine „harte“ Anforderung und einen Stresspuffer mit Empfehlungscharakter.

Die EZB wiederum hatte 2018 Standards für den LSI-SREP verabschie­det, die von den nationalen Aufsehern bis 2020 stufenweise in die eigene Aufsichtspraxis umgesetzt werden sollen.

Zahlreiche weitere Regulierungsthemen zu erwarten

Neben dem Bankenpaket und SREP gibt es noch eine Vielzahl weiterer Regulierungsthemen, welche die Institute beschäftigen und bei denen großer Handlungsbedarf für die Politik besteht.

Bankenabgabe und Umgang mit notleidenden Krediten
Das Thema Bankenabgabe ist rundum unerfreulich. Die Abgabe belastet die Institute jedes Jahr aufs Neue, ist aber in Deutschland weiterhin nicht steuerlich abzugsfähig. Dabei ist absehbar, dass die Höhe der Abgaben in den nächsten fünf Jahren steigen wird. Denn bis zum Zieldatum 2023 soll das Volumen des Abwicklungsfonds auf 60 bis 62 Milliarden Euro steigen – bisher sind nur knapp 25 Milliarden Euro eingezahlt. Die Kommunikation und Transparenz der für die Erhebung verantwortlichen europäischen Abwicklungsbehörde ist aus unserer Sicht zu bemängeln. In diesem Jahr hat das Single Resolution Board (SRB) das Zielvolumen der Jahresabgabe aufgrund der stark steigenden gedeckten Einlagen angehoben. Diese Entscheidung wurde erst in den Bescheiden kommu­ni­ziert und hat viele Institute kalt erwischt. Es ist aber nicht zielführend, wenn ausgerechnet aus dem Bereich der Aufsicht unkalkulierbare wirtschaftliche Belastungen kommen.

Auch die Erhebung 2019 ist für deutsche Institute wieder mit Ärger verbunden. Dann werden erstmals die Marktanteile eines Instituts im Vergleich mit allen anderen Instituten bei der Berechnung berücksichtigt. Das Single Resolution Board hat beschlossen, dass dabei auf FINREP-Daten abgestellt wird. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass für die überwiegende Anzahl der deutschen Institute aufgrund der HGB-Rechnungslegung festgestellt wurde, dass für die Zwecke der Bankenabgabe aus FINREP nicht alle Daten sinnvoll erhoben werden können. Die Erleichterungen im Meldewesen, für die wir hart mit der deutschen Aufsicht und der EZB gekämpft haben, werden damit teilweise "einkassiert". Eine Vorab-Konsultation hielt das Single Resolution Board nicht für notwendig. Die deutsche Aufsicht ist bemüht, alternative Datenquellen zu bestimmen. Der DSGV achtet sorgfältig darauf, dass dadurch Sparkassen in der Bankenabgabe nicht benachteiligt werden.

Große Mühe und Anstrengungen kosten die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe auch die vielen Regulierungsvorhaben zu den notleidenden Krediten (Non‐Performing Loans – NPL). Die von Seiten der Aufsicht viel zitierte Proportionalität könnte hier unkompliziert umge­setzt werden. Banken mit hohen NPL-Beständen sollten ausgewogene Regeln zu deren Abbau anwenden. Institute mit wenigen notleidenden Krediten wie Sparkassen sollten nicht durch aufwendige Anforderungen über Gebühr belastet werden.

Wir haben immer wieder vorgeschlagen, ausgewogene Anforderungen nur denjenigen Instituten aufzuerlegen, die eine NPL-Quote von über fünf Prozent haben. Bisher fand dies keine Berücksichtigung. Wir werden diese Forderung aber weiter vortragen.

Pensionsverpflichtungen
2018 haben die Sparkassen auch die mittelbaren Pensionsverpflich­tungen der Sparkassenmitarbeiter über die Zusatzversorgungskassen (ZVK) sehr beschäftigt. Die Aufsicht ging irrtümlicherweise davon aus, dass in diesem System erhebliche stille Lasten schlummern könnten. Wir konnten sie jedoch überzeugen, dass dem nicht so ist. Die Sparkassen werden nun jährlich ein Gutachten erhalten, welches bestätigt, dass die nachhaltige Finanzierung der ZVK dauerhaft gesichert ist. Dieses kann bei der Risikoinventur mit einer einfachen Abschätzung verwendet werden, um nachzuweisen, dass die Risiken aus der Zusatzversorgung unwesentlich im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanage­ment (MaRisk) sind. Das klingt nach „quittieren und abheften“. Jedoch sollten die Ergebnisdokumente der Ad-hoc-Arbeitsgruppe intensiv studiert werden, um das Finanzierungsmodell der ZVK zu verstehen. Der Aufsicht ist es wichtig, dass die Sparkassen zu potenziellen Risiken aus der Zusatzversorgung sprachfähig sind und zu der Einschätzung gelan­gen, dass die Risiken unwesentlich sind. Der DSGV wird die Sparkassen mit Hilfestellungen über die Vorgehenshinweise für die Risikoinventur unterstützen.

Risikotragfähigkeit
Ein weiteres wichtiges aufsichtliches Thema im letzten Jahr war die Risi­ko­tragfähigkeit. Methodisch stehen den Instituten in der Banksteue­rung durch den im Mai 2018 veröffentlichten neuen Leitfaden der Aufsicht große Herausforderungen bevor. Die bisherigen Kennzahlen im Risiko­management werden sich nicht nur zum Teil inhaltlich ändern, sondern auch ein anderes quantitatives Bild der Risikolage der Institute widerspiegeln. Diese veränderten und neuen Kennzahlen werden dann die Grundlage für die Strategie und Investitionsentscheidungen sein. Künftig wird die Fortführungsfähigkeit wie bisher in der Kapitalplanung sichergestellt. Dabei wird aber von der normativen Perspektive gespro­chen. Den Gläubigerschutz sichern die Institute dagegen in der künftigen ökonomischen Perspektive. Im Konsultationsprozess konnten einige Erleichterungen erreicht werden.

Der DSGV veröffentlichte bereits im Oktober 2018 ein Auslegungspapier zur Risikotragfähigkeit. Die zentrale Umsetzungsplanung der Sparkas­sen Rating und Risikosysteme (SR) sowie der Finanz Informatik (FI) wird als weitere Vorbereitung demnächst veröffentlicht.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Die Fachtagung stand unter dem Motto „Chancen für die Banksteuerung im digitalen Wandel“. Die Sparkassen-Finanzgruppe nutzt die Chancen der Digitalisierung bereits heute im großen Umfang und wird sie künftig noch stärker nutzen. Damit können auch die Anforderungen der Regulierung besser bewältigt werden, denn die Flut regulatorischer Anforderungen in den zurückliegenden Jahren führte und führt bei den Instituten jeweils zu hohem manuellen Aufwand. Der soll durch automati­sierte Prozesse und standardisierte Anwendungen reduziert werden.

Gleichzeitig wird es der EZB-Aufsicht immer wichtiger, dass strategische Pläne und erzielte Ergebnisse zusammenpassen. Es ist daher ungemein wichtig, die Geschäftsfeld- und Vertriebsplanung mit dem Risikomanage­ment zu vernetzen. Es muss noch besser möglich werden, zu analy­sie­ren, wie Vertriebsansätze und Produkte zum Erfolg und Risiko beitragen.

Für all das brauchen wir vor allem einen immer weiter verbesserten Um­gang mit Daten. Für das Datenmanagement stehen bereits mehrere zeitgemäße IT-Lösungen bereit oder sind weit gediehen – auch dank der Unterstützung der SR, der FI und des Deutschen Sparkassenverlags. Mit dem Aufbau des Integrierten Datenhaushalts - dem sogenannten IDH - durch SR und FI werden die bisherigen Datensilos aus dem Meldewesen und der Banksteuerung in einem Datenhaushalt zusammengeführt. Das macht es deutlich leichter, automatisierte Prozesse aufzusetzen – um beispielsweise aufsichtliche Meldungen oder Risikoberichte zu erzeugen. Nur so ist dauerhaft sicherzustellen, dass der immer größere Datenhunger der Aufsicht effizient bedient werden kann.

Die heute im IDH festgelegten Standards helfen aber auch im vertrieblichen Bereich, etwa für Data Analytics und bei der Berücksichtigung vertrieblicher Kennzahlen in der Steuerung. Vor allem aber verbessern gemeinsame Standards auch die Datenqualität und das Leistungsangebot für die Kunden. Dies kann etwa für die Zentrale Immobiliendatenbank genutzt werden. Sie stellt die Bewertung und Vermarktung des wichtigsten Ankerproduktes – der Immobilienfinanzierung – auf eine vollkommen neue Datengrundlage. Hierzu soll das Daten-Pooling voraussichtlich im Frühjahr 2019 beim DSV beginnen. Hier ist die gesamte Gruppe gefordert, den „Rohstoff“ der Digitalisierung – die Daten – zu bündeln. Mit agilen Methoden wird dann aus dem „Rohstoff“ das Potenzial gehoben.

In der Interessenvertretung setzt sich der DSGV bei der Digitalisierung noch für einen anderen Schwerpunkt ein. Dies betrifft die Glasfaser­netze. Wir machen uns auch dafür stark, dass alle Regionen zügig an Glasfasernetze angeschlossen werden. Das ist bei steigenden Datenmengen nicht nur für die Sparkassen wichtig. Vor allem auch unsere vielen mittelständischen Kunden und die kommunale Verwaltung sind stark auf schnelles Internet angewiesen.

Und wir werden sehr darauf achten, dass neue Wettbewerber wie die sogenannten Fintechs deutlich enger von der Aufsicht begleitet werden, wenn sie Teile der Wertschöpfungskette von Kreditinstituten für sich übernehmen wollen. Daher begrüßen wir ausdrücklich das im Koalitions­ver­trag der Bundesregierung vereinbarte Ziel, dass „Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden“ sollen. Wir hoffen sehr, dass die Bundesregierung dies auch in die Tat umsetzt, denn ein fairer Wettbewerb erfordert auch faire Bedingungen. Bisher hinkt die Regulierung jedoch häufig noch der Marktentwicklung hinterher.

Dass Sparkassen im digitalen Wettbewerb trotzdem oft sogar die Nase vorn haben, zeigen die Marktentwicklungen der letzten Monate – beim mobilen Bezahlen, bei der Überweisung in Echtzeit, und beim Bezahlen von Handy zu Handy. In all diesen Disziplinen sind Sparkassen schneller gestartet, besser vertreten und flächendeckend präsenter als andere.

Fazit

Sparkassen sind zukunftsfähige Institute. Sie bieten zeitgemäße Lösungen zur Bewältigung der aufsichtlichen Anforderungen und zum erfolgreichen Bestehen im Vertrieb. Damit erfüllen sie auch eine Kernforderung der Regulierung, ein nachhaltiges Geschäftsmodell für ihre 50 Millionen Kunden in ganz Deutschland zu betreiben.

Autor
Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) in Berlin.

Der Beitrag basiert auf der überarbeiteten Eröffnungsrede zur DSGV-Fachtagung „Risikocontrolling und -management“ 2018. 

Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis
– 11. Januar 2019