Zurück Bundesgerichtshof Schaltergebühren nur in Höhe der Kosten Banken dürfen für Geldabhebungen und Einzahlungen am Schalter vom Kunden grundsätzlich Entgelte fordern, allerdings nur in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten. Schlagwörter Bargeld Verbraucherschutz