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"Münzgeldklausel" in Banken-AGB unwirksam
Mit Urteil vom 26. Juni (Aktenzeichen 17 U 147/17) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die sogenannte "Münzgeldklausel", eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die vorsieht, dass für die Einzahlung von Münzgeld ein Entgelt in Höhe von 7,50 Euro anfällt, für unwirksam erklärt.
1. Oktober 2018