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Covid-19-Schutzregeln
Arbeiten in Zeiten der Coronapandemie
Maskenpflicht, Homeoffice oder Mindestabstand werden angesichts der zweiten Coronawelle in den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wieder neu geregelt. Wir haben eine nicht-repräsentative Umfrage gemacht, doch Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Regeln zeichnen sich deutlich ab.

Die Sparkassen, Verbände, Landesbanken und Verbundunternehmen reagieren aktuell auf die steigenden Covid-19-Fallzahlen mit entsprechenden Arbeitsschutzregeln für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Angesichts der Dynamik der Entwicklung schränkt Eva Mang, Pressesprecherin des Sparkassenverbands Bayern, allerdings ein: „Eine Anpassung kann täglich erfolgen.“ Das gilt sicherlich bundesweit, doch gerade in den Großstädten und Kreisen mit besonders hohen Infektionszahlen wird dies stark betont.

Die Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen als Leitlinien über den vor Ort getroffenen Maßnahmen.

Homeoffice etabliert sich im Arbeitsalltag

Die Homeoffice-Regeln sind nicht nur abhängig von den Infektionszahlen vor Ort, sondern auch von den Räumlichkeiten. Die Dekabank oder Helaba haben beispielsweise in den bekannten Frankfurter Wolkenkratzern eine ganz eigene Problematik mit den Vorschriften, dass Fahrstühle maximal zu zweit und mit Masken benutzt werden dürfen. „Maximal 30 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können vor Ort in den Büros sein“, erläutert Jürgen Fischer von der Pressestelle der Deka.

Die Homeoffice-Quoten bei der BayernLB liegen bei 70 bis 80 Prozent, beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) bei rund 60 Prozent und auch beim Sparkassenverband Bayern ist mehr als die Hälfte im Homeoffice aktiv. Bei der Finanz Informatik ist ebenfalls nur rund ein Drittel der Beschäftigten vor Ort, teilt FI-Sprecher Florian Schleicher mit. Beim Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) in Berlin-Mitte arbeitet nur rund ein Fünftel vor Ort.

Die Frage ist oft auch, wie viele Arbeiten sich mobil erledigen lassen. Bei der Kreissparkasse Köln befinden sich aktuell rund 15 Prozent der Kollegen im mobilen Arbeiten, erklärt Institutssprecherin Elke Lindhorst. „Maximalgrenzen für unsere Büroräume mussten wir aufgrund der guten Raumsituationen nicht vorgeben“, fügt sie hinzu.

Im Kundenkontakt, wie hier bei der Haspa, und auch bei Besprechungen haben die Masken in den Arbeitsalltag Einzug gehalten. Ebenso können Glaswände den Schutz erhöhen.

Für das mobile Arbeiten werden oft Hardware-Komponenten, sogenannte Tokens genutzt, um die Sicherheitsstandards des Bankgewerbes zu gewährleisten. Bei der Nassauischen Sparkasse seien aktuell rund 44 Prozent der Beschäftigten mit einem solchen Token ausgestattet und können von zu Hause arbeiten, so Naspa-Sprecherin Daniela Gramlich.

Oft sind die Räumlichkeiten und Arbeitsaufgaben so unterschiedlich, dass es mehr als nur eine Regelung für das gesamte Institut gibt. „Das hängt sehr stark von den jeweiligen Bereichen ab“, erklärt Stefanie von Carlsburg, Leiterin Unternehmenskommunikation der Hamburger Sparkasse. „Wir können jedoch alle wesentlichen Geschäftsprozesse auch dauerhaft mobil erbringen.“ Die Haspa werde mobiles Arbeiten zukünftig verstärkt nutzen und habe bei technischen Lösungen für das mobile Arbeiten massiv aufgerüstet, so von Carlsburg.

Masken gehören zum Arbeitsalltag

Das Tragen von Masken, also einer Mund-Nasen-Bedeckung, hat sich als ein wichtiger Baustein etabliert, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei der FI gilt etwa eine „Maskenpflicht auf allen Verkehrsflächen inklusive Toiletten, Aufzüge und Korridore“, so Schleicher. Auch in der Kantine gelte dies, nur am Tisch sitzend wird diese dann aufgehoben.

„Am Arbeitsplatz und bei Besprechungen muss die Maske nicht getragen werden, wenn die Abstände eingehalten werden können“, sagt Schleicher. „Bei Besprechungen empfehlen wir aber, eine Maske zu tragen.“ Wenn ein Teilnehmer einer Besprechung darum bitte, müssen alle anderen Teilnehmer eine Maske tragen, sei eine zusätzliche Vereinbarung.

Bei Besprechungen werden Masken teils genutzt, weil die Ansteckungsgefahr erhöht ist und Abstände nicht immer eingehalten werden.

Dies gilt im Wesentlichen in ähnlicher Form bei allen von uns befragten Unternehmen und Verbänden. Besprechungen stehen dabei besonders im Fokus. „Präsenzsitzungen sind auf unaufschiebbare Veranstaltungen zu beschränken“, so SVB-Sprecherin Mang. Es gebe eine „Pflicht zur Reinigung/Desinfektion der Besprechungstische und –stühle nach jeder Sitzung“. Hierfür würden nachfüllbare Sprühflaschen mit Flächendesinfektionsmitteln als auch Wischtücher zur Verfügung gestellt.

Besucher und Dienstreisen sind die Ausnahme

Gerade die Reisetätigkeiten sind von allen Unternehmen stark eingeschränkt worden. Die Notwendigkeit von Dienstreisen werde kritisch geprüft und „nur in wirklich notwendigen Fällen sollen Dienstreisen derzeit durchgeführt werden“, erläutert Matthias Haupt vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT).

Genau die gleiche Vorsicht lassen die Betrieb walten, wenn es um Besucher und Kundenkontakte geht. „Präsenz-Meetings mit Kunden sind zulässig, soweit der vorgeschriebene Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden“, so Deka-Sprecher Fischer. „Wo immer möglich, arbeiten wir virtuell über Telefon- und Videokonferenzen“, fügt er aber hinzu.

Beim Sparkassenverband Bayern betreten Gäste das Verbandsgebäude aktuell „ausschließlich über den zentralen Empfang, nicht über Nebengebäude oder -eingänge“, so Mang. „Sie müssen Kontaktdaten und -zeiten hinterlegen und werden bezüglich der SVB-Regelungen in der Coronakrise unterrichtet.“

In den Sparkassen werden diese Vorkehrungen ebenfalls in ähnlicher Form umgesetzt, doch der Kundenkontakt hat natürlich einen hohen Stellenwert. „Zum Schutz der Gesundheit aller ist der Zutritt zu unseren Filialen und SB-Bereichen ausschließlich mit Maske beziehungsweise entsprechendem Mund-Nasen-Schutz gestattet“, erklärt von Carlsburg. Diese Pflicht gelte während der gesamten Zeit eines Filialbesuchs, also auch während des Beratungsgesprächs.

„Hierauf weisen wir unsere Kunden sowohl über Aushänge und Bodenkleber als auch persönlich hin“, so die Haspa-Sprecherin. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, fänden Beratungen zum Beispiel hinter Plexiglaswänden statt.

Teils haben sich Abkürzungen eingebürgert, um die wichtigsten Schutzregeln im Alltag beizubehalten. „Die Beachtung der Regeln ,AHA+‘“ (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften) gewährleistet Sicherheit am Arbeitsplatz, so Margareta Rieck vom RSGV.

Thomas Rosenhain
– 16. Oktober 2020